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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushalts verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause den Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushaltes (Nr. 45/2013) zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Erarbeitung eines dritten Massnahmenpakets wurde notwendig, weil die Finanzplanung 2013 - 2016 trotz bereits erfolgter Einsparungen nur zwei der fünf im Finanzhaushalt geforderten Eckwerte erfüllt. Grund dafür ist insbesondere der für 2013 prognostizierte Einbruch der Steuereinnahmen.

Mit dem Massnahmenpaket III erhöht die Regierung das Sparziel des Sanierungsprojekts auf insgesamt 233 Mio. Franken. Dem Landtag werden zu diesem Zweck Massnahmen im Umfang von rund 52 Mio. Franken vorgeschlagen. Den grössten Sparbeitrag auf der Aufwandseite leisten die Beitragsleistungen, welche zum Teil deutlich gekürzt oder sogar gestrichen werden. Zu erwähnen sind insbesondere die Reduktion des Staatsbeitrags für die Finanzmarktaufsicht (FMA) um 3 Mio. Franken, die vorgeschlagene Aufhebung der Finanzierung der IV sowie die geplante Finanzierung des liechtensteinischen Rundfunks (LRF) über Rundfunkgebühren. Zur Reduktion des Personalaufwands soll vor allem eine restriktive Ersatzrekrutierung in der gesamten Landesverwaltung beitragen. Die Senkung des Sachaufwands erfolgt weiterhin im Rahmen der Budgetierung.

Auf der Ertragsseite sind Mehreinnahmen von 39 Mio. Franken vorgesehen. Diese werden unter anderem durch die Erhöhung der Mindestertragssteuer sowie über die Zuweisung der Steuer von beschränkt Steuerpflichtigen an das Land erzielt. Die bereits vom Landtag beschlossene Erhöhung des Steuertarifs für natürliche Personen sowie die Einführung einer weiteren Tarifstufe für hohe Einkommen führt ebenfalls zu einer Verbesserung der Ertragsseite.

Bis heute wurden durch Landtagsbeschlüsse, Regierungsbeschlüsse oder budgetäre Anweisungen bereits Massnahmen in Höhe von 134 Mio. Franken realisiert. Dazu gehören die Anpassungen der Finanzzuweisungen an die Gemeinden, die Neuregelung des AHV-Staatsbeitrags ab 2015, die Abschaffung der NBU-Subvention, die Einsparungen für die obligatorische Krankenversicherung sowie die Abschaffung der Subvention für eine verdichtete Bauweise. Die Regierung hat die Umsetzung weiterer Massnahmen im Umfang von 97 Mio. Franken im Grundsatz beschlossen. Diese setzen entweder noch die Zustimmung des Landtages voraus oder wurden budgetär noch nicht wirksam. Neben der beschlossenen Reduktion der Finanzzuweisungen an die Gemeinden zählen dazu die Abschaffung des Staatsbeitrags an die Arbeitslosenversicherung, die Reduktion des Staatsbeitrags an LIECHTENSTEINmobil, die geplante Einführung einer Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger sowie die Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs im Steuergesetz.

Regierungschef Adrian Hasler: "Wir haben das Ziel, unseren Landeshaushalt zu sanieren. Dabei streben wir eine Verteilung der Sparmassnahmen auf möglichst viele Schultern an und haben zu diesem Zweck auch wieder eine Betroffenenlandkarte erstellt. Diese zeigt, dass die Massnahmen natürlich spürbar sein werden, für alle Gruppen aber sozial- und grössenverträglich sind."

Um die Wichtigkeit der Sanierung des Landeshaushalts für das Land Liechtenstein zu unterstreichen, werden am Dienstag, 20. August 2013, alle fünf Regierungsräte in einer gemeinsamen Medienorientierung die Kernelemente des Massnahmenpakets III persönlich vorstellen und für weitergehende Fragen zur Verfügung stehen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09 oder 236 60 15

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