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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Gute Menschenrechtsbilanz von Liechtenstein
Überwiegende Mehrzahl der Empfehlungen kann angenommen werden

Vaduz (ots/ikr) -

In Anwesenheit einer hochrangigen liechtensteinischen Delegation unter der Leitung von Aussenministerin Aurelia Frick wurde am 30. Januar 2013 die Menschenrechtssituation Liechtensteins zum zweiten Mal vom UNO-Menschenrechtsrat in Genf überprüft. Jeder UNO-Mitgliedstaat durchläuft alle viereinhalb Jahre diese universelle periodische Überprüfung (UPR). Das UPR-Verfahren sieht vor, dass jedes Land selbst entscheidet, welche Empfehlungen aus der UPR es annehmen will und welche nicht. Die Regierung hat nun entschieden, die überwiegende Mehrzahl der Empfehlungen anzunehmen. Das entsprechende Dokument wird beim Hochkommissariat für Menschenrechte eingereicht und wird am 7. Juni vom UNO-Menschenrechtsrat als Bestandteil des Ergebnisses der liechtensteinischen UPR verabschiedet werden.

Bei der UPR vom 30. Januar 2013 wurde Liechtenstein eine insgesamt gute Menschenrechtsbilanz attestiert. Die teilnehmenden Staaten äusserten sich positiv über eine Reihe von Entwicklungen der letzten Jahre. Insgesamt wurden 85 Empfehlungen an Liechtenstein gerichtet. Diese betrafen insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen und die Ratifikation von internationalen Menschenrechtsübereinkommen. In vielen Empfehlungen wird Liechtenstein zur Fortsetzung von bereits bestehenden Massnahmen ermuntert, in anderen Empfehlungen werden auch neue Massnahmen gefordert.

Gemäss der Entscheidung der Regierung vom 21. Mai 2013 akzeptiert Liechtenstein 70 der 85 Empfehlungen, zudem werden vier Empfehlungen teilweise akzeptiert. Elf Empfehlungen werden abgelehnt, da die Regierung in diesen Bereichen keinen Handlungsbedarf sieht oder zuerst umfassende Abklärungen getroffen werden müssen. Damit liegt der Prozentsatz der von Liechtenstein vollständig angenommenen Empfehlungen bei 82 %, womit Liechtenstein im internationalen Vergleich sehr gut dasteht. Die Menschenrechte gehören zu den Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik. Mit dem hohen Anteil an angenommenen Empfehlungen bekräftigt Liechtenstein sein Engagement für das UNO-Menschenrechtssystem und unterstreicht gleichzeitig, dass Liechtenstein auch die Umsetzung der international eingegangenen Verpflichtungen auf innerstaatlicher Ebene ein ernsthaftes Anliegen ist.

Das Dokument mit der Reaktion Liechtensteins auf alle Empfehlungen ist auf der Homepage des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik Menschenrechte abrufbar.

Die nächste Überprüfung der Menschenrechtslage in Liechtenstein durch den UNO-Menschenrechtsrat wird voraussichtlich im Herbst 2017 stattfinden.

Hintergrund

Bei der universellen periodischen Überprüfung (UPR) handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem die UNO-Mitgliedstaaten mit dem zu überprüfenden Land einen Dialog führen. Als Basis der Überprüfung dienen ein umfangreicher Länderbericht der Regierung, eine Zusammenfassung des Hochkommissariats für Menschenrechte über die Schlussfolgerungen der Expertenausschüsse der von Liechtenstein ratifizierten UNO-Menschenrechtsübereinkommen und eine Zusammenfassung der Beiträge, die von der Zivilgesellschaft und den Menschenrechtsorganen des Europarats und der OSZE eingereicht wurden. Zu den Zielen der UPR gehört die generelle Verbesserung der Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten. Integraler Bestandteil des UPR-Verfahrens ist, dass jeder überprüfte Staat selbst festlegt, welche Empfehlungen er annimmt und welche nicht.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Karin Lingg
T +423 236 6052

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