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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Steuerabkommen zwischen Liechtenstein und Österreich
Rechtssicherheit und Steuerkonformität für Vergangenheit und Zukunft

Vaduz (ots/ikr) -

Regierungschef Klaus Tschütscher und die österreichische Finanzministerin Maria Fekter unterzeichneten am 29. Januar 2013 in Vaduz ein Abgeltungssteuerabkommen und ein Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Österreich.

Das Abkommenspaket gewährleistet eine umfassende Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit durch die Regularisierung der Vergangenheit und die Sicherstellung der grenzüberscheitenden Steuerkonformität für die Zukunft.

"Mit den Steuerabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich schaffen wir Rechtssicherheit und bauen eine sichere Brücke in die Zukunft. Ich bin überzeugt, dass die nationale Steuersouveränität unbedingt erhaltenswert ist, grenzüberschreitend aber Steuerkooperationen eingegangen werden müssen, um die Chancen eines vereinten und offenen Europas zu nutzen.", erklärte Regierungschef Klaus Tschütscher bei der Unterzeichnung des Steuerabkommens in Vaduz.

Klare Rahmenbedingungen

Regierungschef Klaus Tschütscher hatte bereits im Vorfeld der Unterzeichnung betont, dass das Abkommen mit Österreich den besonderen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Liechtenstein Rechnung trägt. Vermögensstrukturen, die in Liechtenstein verwaltet werden, werden in den Geltungsbereich des Abkommens einbezogen. Das aktuelle Abgeltungssteuerabkommen erfasst daher auch Kapitalvermögen, die von Vermögensstrukturen in Liechtenstein weltweit verwaltet werden.

"Wir leben mit Österreich seit Jahrzehnten in einer von Partnerschaft und Respekt getragenen Beziehung. Der Staat hat die Verantwortung, klare Rahmenbedingungen vorzugeben. Ich freue mich, dass wir mit dem abgeschlossenen Steuerabkommen nicht nur unseren gegenseitigen Interessen Rechnung tragen, sondern auch gemeinsam mit dem Markt auf Kundenbedürfnisse reagieren können", erklärte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Konstruktive Zusammenarbeit zwischen befreundeten Nachbarstaaten

Die Unterzeichnung des Steuerabkommen ist das Ergebnis einer konstruktiven, pragmatischen und kompromissorientierten Zusammenarbeit. Das Abkommen schafft Klarheit für die steuerliche Behandlung liechtensteinischer Vermögensstrukturen und findet auch in der Besteuerung von Stiftungen einen in einer Gesamtbetrachtung im Ergebnis ausgewogenen Kompromiss im Interesse beider Länder.

Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen legt neben einer Anpassung der Dividendenbesteuerung eine wirksame und umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe fest. Damit werden die Standards der OECD und die europarechtlichen Vorgaben erfüllt und die steuerliche Gleichstellung Liechtensteins mit den anderen EU/EWR-Staaten in Österreich ermöglicht.

Bekenntnis zum globalen OECD-Standard und zur Erweiterung des DBA-Netzwerks

Liechtenstein bekennt sich mit den vorliegenden Steuerabkommen, welche am 1. Januar 2014 in Kraft treten sollen, erneut zum globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Liechtenstein hat bereits über 30 bilaterale Steuerabkommen unterzeichnet. Die meisten Abkommen sind bereits in Kraft getreten.

Die Regierung ist weiterhin bestrebt, das liechtensteinische Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit wichtigen wirtschaftlichen und strategischen Partnern innerhalb und ausserhalb Europas auszuweiten.

Kontakt:

Information und Kommunikation der Regierung
Markus Amann
T +423 236 63 06

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