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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung erlässt Verordnung über den Wildtierschutz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. November 2012 die schon vor einem Jahr im Grundsatz genehmigte Verordnung über den Schutz der Wildtiere vor Störungen definitiv erlassen. Dies nachdem in der Zwischenzeit die Verordnungsinhalte und die ausgeschiedenen Zonen mit allen betroffenen Grundeigentümern einvernehmlich abgestimmt und mit den Vorschlägen der "IG Mensch und Tier" betreffend zusätzlicher Routen - soweit sachlich - gerechtfertigt Einvernehmen gesucht wurden.

Sowohl Schon- wie Winterruhezonen bleiben auf den Wegen begehbar

Ziel der Verordnung ist es, in Schon- und Winterruhezonen in- und ausländische Freizeitnutzer und Erholungssuchende vom Abseitsgehen von den Routen möglichst abzuhalten ohne dabei für den normalen und rücksichtsvollen Nutzer den Erholungs- und Freizeitwert zu schmälern. Somit bezweckt die Verordnung die Erhaltung heute noch weitgehend ungestörter sowie die Beruhigung schon gestörter Lebensräume. Sie setzt damit wesentliche Ziele des Naturschutz- und Jagdgesetzes sowie internationaler Übereinkommen um.

Freizeitaktivitäten in der freien Natur nehmen sowohl bezüglich der beanspruchten Flächen als auch der Intensität der Nutzung laufend zu. Dabei dringt der Mensch auch in jene Gebiete vor, welche für Wildtiere und Vögel als Rückzugslebensräume unerlässlich sind - für die Jungenaufzucht, für die Nahrungsaufnahme, als Einstands- und Ruheplatz. Hasel- und Schneehuhn, Schneehase, Steinbock und Rothirsch reagieren während der Winterzeit be¬sonders sensibel auf Beunruhigungen durch den Menschen. Lange Ruhezeiten sowie möglichst geringe Bewegungsaktivitäten bilden für diese Wildtiere eine Überlebensstrategie, um grosse Kälte und ein knappes Nahrungsangebot überleben zu können.

Massnahmen zum Schutz der Wildtiere vor Störung beinhalten die Ausscheidung von Schon- und Winterruhezonen einerseits sowie die Lenkung von flächigen Freizeit- und Erholungsaktivitäten und Regelungen für punktuelle Störfaktoren andererseits. Besonderes Gewicht legt die Verordnung auf Massnahmen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit. Diese wird das Amt für Wald, Natur und Landschaft zusammen mit interessierten Organisationen in den kommenden Monaten umsetzen. Die Verordnung stützt sich somit auf diejenigen Massnahmen ab, welche sich in den benachbarten schweizerischen Kantonen und mit der Aktion "Respektiere Deine Grenzen" in Vorarlberg seit Jahren bewähren.

Schonzonen und Winterruhezonen gelten als Wildtierlebensräume mit hoher ökologischer Bedeutung. Sie sollen als weitgehend ungestörte Rückzugsgebiete erhalten werden.

In Schonzonen gilt ein ganzjähriges Jagdverbot. Sie dürfen nur auf Wanderwegen begangen werden. Zulässig bleiben die alpwirtschaftliche Nutzung und auch waldwirtschaftliche Pflegeeingriffe, die dem Schutz von Menschenleben oder erheblichen Sachwerten dienen. Als Schonzonen ausgewiesen wurden heute noch weitestgehend ungestörte und kaum begangene Gebiete.

In den Winterruhezonen sind Freizeit- und Erholungsaktivitäten vom 15. Dezember bis 15. April eingeschränkt. In dieser Zeit dürfen die Gebiete nur auf Wanderwegen begangen werden. Die land- und waldwirtschaftliche Nutzung erfolgt in Rücksichtnahme auf die Wildtiere.

Beliebte und deshalb viel begangene Wanderwege oder Skitourenrouten sowie Aussichts- und Beobachtungspunkte bleiben für die Freizeit- und Erholungsnutzung nach wie vor zugänglich. Durch die Gewährleistung von Ruhe abseits derselben kann einerseits ein wesentliches Grundbedürfnis unserer Wildtiere befriedigt werden. Anderseits erhöht sich für den Naturliebhaber die Chance, Wildtiere vermehrt und aus näherer Distanz beobachten zu können.

Kontakt:

Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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