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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Anpassung an Schweizer Strassensignalisation

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2012 die Abänderung der Strassensignalisationsverordnung bzw. der Verkehrsregelnverordnung genehmigt. Wo es sinnvoll und möglich ist, werden die eidgenössischen Bestimmungen wortgleich übernommen. Damit können Unsicherheiten bei der Anwendung der Bestimmungen sowie den zugrundeliegenden Normen und Weisungen vermieden werden. Ausserdem wird die Rechtssicherheit verbessert. Die bis anhin bestehenden Abweichungen von der Schweizer Rezeptionsgrundlage hatten immer wieder Probleme bei der behördlichen Umsetzung, Kontrolle und Rechtssprechung verursacht.

Ortsschilder mit Staatswappen

Abweichungen zwischen der schweizerischen und der liechtensteinischen Signalisationsverordnung verbleiben in den Bestimmungen für Autobahnen, Autostrassen und Strassenbahnen. Diese wurden nicht übernommen. Bei Bahnschranken gilt weiterhin die österreichische Signalisation. Als liechtensteinische Spezialität bleiben ausserdem die Ortsschilder mit kleinen Staatswappen bestehen.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Norman Hoop
T +423 236 63 03

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