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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zum Arbeitslosenversicherungsgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. Oktober (pafl) - Die Regierung hat
zuhanden des Landtags eine Stellungnahme zur Totalrevision des 
Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Sie geht darin auf 
die vom Landtag angeregte Einführung eines Solidaritätsbeitrags und 
auf die Rückzahlung von Kurzarbeitsentschädigung ein.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage während der ersten Lesung 
war unbestritten, das Ziel, die Arbeitslosenversicherung langfristig 
finanziell abzusichern, wurde von den Landtagsabgeordneten einhellig 
begrüsst. Weiters wurde die Notwendigkeit betont, die 
Arbeitslosenversicherung rasch zu sanieren. Der Landtag beauftragte 
die Regierung zu überprüfen, ob ein Solidaritätsbeitrag auf Einkommen
über 126'000 Franken sowie eine Verpflichtung zur zumindest 
teilweisen Rückzahlung von Kurzarbeitsentschädigung ins Gesetz 
aufgenommen werden könnte.
Bedeutender Umverteilungseffekt bereits vorhanden
Die Regierung hat die Einführung eines temporären wie auch eines 
dauerhaften Solidaritätsbeitrags auf Einkommen über 126'000 Franken 
geprüft und die Umverteilungseffekte berechnet. Sie legt in ihrer 
Stellungnahme dar, dass schon heute ein bedeutender 
Umverteilungseffekt, wovon vor allem Personen mit geringeren 
Einkommen profitieren, festgestellt werden kann. Aus diesem Grund 
sieht die Regierung von einem dauerhaften Solidaritätsbeitrag ab. 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer führt dazu aus: "Ein 
dauerhafter Solidaritätsbeitrag hätte Wesenszüge einer Steuer, da 
Personen mit einem Einkommen über 126'000 Franken auf unbeschränkte 
Zeit einen höheren Beitragssatz als die übrigen Versicherten 
entrichten müssten, was einer progressiven Beitragsbelastung 
gleichkäme."
Schutzgedanke der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit soll dazu beitragen, den Abbau von Stellen in 
wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermeiden. Die Regierung sieht 
diesen Schutzgedanken durch eine (teilweise) 
Rückzahlungsverpflichtung in Frage gestellt: Eine 
Rückzahlungsverpflichtung dürfte dazu führen, dass Arbeitnehmer 
rascher und häufiger gekündigt werden.
Die Kurzarbeit muss so ausgestaltet sein, dass sie in 
wirtschaftlich schwierigen Zeiten benutzt wird. Unattraktivere 
Bedingungen, die das Risiko von Kündigungen erhöhen, widersprechen 
auch dem öffentlichen Interesse. "Das primäre staatliche Ziel muss es
sein, Arbeitslosigkeit zu vermeiden", erläutert 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Vermehrte Kündigungen in 
konjunkturell schwierigen Zeiten führten zudem zu einer erhöhten 
finanziellen Belastung der Arbeitslosenversicherung. Die Regierung 
spricht sich aus diesen Gründen gegen eine Rückzahlungsverpflichtung 
aus.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09

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