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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung erlässt Verordnung über die Förderung von ökologischen Bewirtschaftungsarten in der Landwirtschaft

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 23. März 2010 die Verordnung über die Förderung von 
ökologischen Bewirtschaftungsarten in der Landwirtschaft genehmigt. 
Sie ist die Nachfolgeverordnung zur bisherigen Abgeltungsverordnung.
Die Regierung ist nach dem Landwirtschaftsgesetz ermächtigt, die 
Einzelheiten zu den Förderungsvoraussetzungen zu bestimmen. Dabei 
werden die Details für die Ausrichtung von Abgeltungsbeiträgen für 
die gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsarten sowie die spezifischen 
Bewirtschaftungsarten entsprechend geregelt.
Förderungsvoraussetzungen werden geregelt
In der aktuell genehmigten Verordnung werden vor allem die 
staatliche Förderung der gesamtbetrieblichen Bewirtschaftungsarten in
Bezug auf die Betriebsführung nach den Richtlinien des ökologischen 
Leistungsnachweises und des biologischen Landbaus geregelt. 
Insbesondere die Förderungsvoraussetzungen, die Bemessungsgrundlagen,
die Höhe der Förderungsleistungen sowie das Verfahren für die 
Ausrichtung der Förderungsleistungen sind in der neuen Verordnung 
enthalten. "Eine Neuerung besteht darin, dass in Zukunft bei der 
Förderung des Biolandbaues die Mindestvoraussetzungen der Bio-Suisse 
gelten. Dies war für die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen im 
Rahmen der Anhörung ein wichtiges Anliegen", erläutert die zuständige
Regierungsrätin Renate Müssner.
Weiters umfasst die Verordnung die besonderen 
Förderungsvoraussetzungen für spezifische Bewirtschaftungsarten. 
Darunter fallen die Bewirtschaftung naturnaher Lebensräume, 
beispielsweise extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte 
Wiesen, Hochstamm-Feldobstbäume, die Bewirtschaftung von Buntbrachen,
die bodenschonende Bewirtschaftung und der extensive Ackerbau.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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