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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Staatsanwaltsgesetzes - Gesetzesentwurf in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 9. März 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Schaffung eines Gesetzes über die Staatsanwaltschaft 
(Staatsanwaltschaftsgesetz; StAG) verabschiedet.
Derzeit fehlt in Liechtenstein ein eigenes Gesetz über die 
Staatsanwaltschaft. Organisatorische und dienstrechtliche 
Bestimmungen im Hinblick auf die Staatsanwaltschaft finden sich in 
der Strafprozessordnung, im Staatspersonalgesetz sowie in der 
fürstlichen Verordnung vom 19. Mai 1914. "Die Staatsanwälte 
unterscheiden sich durch ihre spezifische Aufgabenstellung deutlich 
von sonstigen Angestellten der allgemeinen Verwaltung. Daher wollen 
wir die organisationsrechtlichen Bestimmungen der Staatsanwaltschaft 
und die dienst- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen für 
Staatsanwälte neu in einem eigenen Staatsanwaltsgesetz regeln", so 
Regierungschef Klaus Tschütscher. Das neue Staatsanwaltsgesetz werde 
dem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) und dem Richterdienstgesetz 
(RDG) angeglichen.
Durch die gegenständliche Vorlage sollen gesetzliche Regeln für 
den Aufbau der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Zudem sollen die
interne Organisation und die Geschäftstätigkeit der 
Staatsanwaltschaft sowie die Berichtspflichten geregelt werden. 
Wesentlich in der gegenständlichen Vorlage ist die gesetzliche 
Regelung eines eingeschränkten Weisungsrechtes der übergeordneten 
Behörde gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dieses soll ein Verbot von 
Weisungen auf Einstellung eines Verfahrens (Negativweisungen) 
enthalten.
Mit der Gesetzesvorlage sollen zudem eigene Regeln für die 
Beziehungen der Staatsanwaltschaft zu den Gerichten, der 
Dienstaufsicht, dem Ausschluss und der Ablehnung von Staatsanwälten 
sowie deren Rechte und Pflichten festgelegt werden. Ausführlich 
geregelt wird die Begründung des Dienstverhältnisses, wobei die 
Anstellungserfordernisse dem Richterdienstgesetz angeglichen sind. 
"Dies soll einen Wechsel vom Richter- in den Staatsanwaltsberuf und 
umgekehrt erleichtern,", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Weiters
sollen separate Regelungen hinsichtlich der Beendigung eines 
Dienstverhältnisses sowie eine eigene richterliche Disziplinargewalt 
für Staatsanwälte in Anlehnung an das liechtensteinische 
Richterdienstrechtsgesetz eingeführt werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck, Ressortsekretär
T +423 236 64 40

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