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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ablauf der Übergangsfrist zur Bewilligung von Videoüberwachungsanlagen im öffentlich zugänglichen Raum

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Der Landtag hat letztes
Jahr als Folge der Entscheidung der Datenschutzkommission zur 
Videoüberwachung im Städtle Vaduz beschlossen, dass ab Anfang Juli 
dieses Jahres der Einsatz einer Videoüberwachung an öffentlich 
zugänglichen Orten vor der Installation durch die Datenschutzstelle 
bewilligt werden muss. Während neu geplante Systeme sofort 
bewilligungspflichtig sind, ist für bereits bestehende 
Videoüberwachungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 
sechs Monaten, eine Bewilligung einzuholen.
Diese Frist läuft Ende Dezember 2009 ab. Behörden wie auch 
Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag bei der Datenschutzstelle 
eingereicht haben, werden aufgefordert, dieser Gesetzesbestimmung 
fristgerecht nachzukommen. Beispiele des öffentlich zugänglichen 
Raums sind unter anderem: Geschäfte, Tankstellen, Schalterhallen, 
Eingangsbereiche von Hotels, öffentliche Verkehrsmittel bzw. deren 
Haltebereiche, Sportplätze, -arena, Schulhäuser und -höfe, für den 
Publikumsverkehr geöffnete Flure, Treppenhäuser, Parkgaragen oder 
Parkplätze.
Das Antragsformular wie auch weitere Informationen sind auf der 
Internetseite der Datenschutzstelle verfügbar.

Kontakt:

Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger
T +423 236 60 91

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