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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Urteile des EFTA-Gerichtshofs: Verspätete Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie und der Verschmelzungsrichtlinie

Vaduz (ots)

Sperrfrist bis 01.12.2009, 16:00 Uhr
Der EFTA-Gerichtshof hat am 1.
Dezember 2009 folgende für Liechtenstein relevante Urteile verkündet:
Verspätete Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie (Rechtssache 
E-3/09)
Aufgrund der verspäteten Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie
2005/68/EG hat die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) am 1. April 2009 
den EFTA-Gerichtshof angerufen. Liechtenstein wurde vorgeworfen, 
gegen Art. 64 (1) der Richtlinie und Art. 7 des EWR-Abkommens 
verstossen zu haben. In Liechtenstein erfolgt die Umsetzung durch die
Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des 
Versicherungsvermittlungsgesetzes. Diese wurden vom Landtag an seinen
Sitzungen im Juni 2009 (erste Lesung) und im Oktober 2009 (zweite 
Lesung) beraten. Die Umsetzungsmassnahmen treten im Dezember 2009 in 
Kraft.
Verspätete Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie (Rechtssache 
E-7/09)
Aufgrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG über 
die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen 
Mitgliedstaaten hat die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) am 22. Juni 
2009 den EFTA-Gerichtshof angerufen. Liechtenstein wurde vorgeworfen,
gegen Art. 19 der Richtlinie und Art. 7 des EWR-Abkommens verstossen 
zu haben. Die Umsetzung in Liechtenstein konnte in der Zwischenzeit 
abgeschlossen werden und erfolgte im Gesetz vom 16. September 2009 
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer 
grenzüberschreitenden Fusion von Kapitalgesellschaften (FMG) (LGBl. 
2009 Nr. 269) und im Gesetz vom 16. September 2009 über die 
Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (LGBl. 2009 Nr. 
268).
Mit den vorliegenden Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs zur 
Spätumsetzung der Rückversicherungs- und Verschmelzungsrichtlinie 
wird Liechtenstein nun zum vierten bzw. fünften Mal wegen nicht 
fristgerechter Umsetzung verurteilt. Dass Liechtenstein in der 
15-jährigen EWR-Mitgliedschaft nur fünf Mal wegen verspäteter 
Umsetzung vom EFTA-Gerichtshof verurteilt wurde, bezeugt die 
Verlässlichkeit Liechtensteins als Partner im EWR.
Liechtenstein kommt grundsätzlich seinen Umsetzungsverpflichtungen
aus dem EWR-Abkommen, welches im Oktober 2009 bereits 5'545 
EU-Rechtsakte umfasste, fristgerecht nach, was auch die aktuelle 
Umsetzungsquote von 99,5 Prozent bekräftigt.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Dominik Brühwiler
T +423 236 60 37

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