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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zum Finanzkontrollgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag die Stellungnahme zur Schaffung eines 
Gesetzes über die Finanzkontrolle und der damit zusammenhängenden 
Änderungen weiterer Gesetze. An der Vorlage wurden seit der ersten 
Lesung, welche im November 2008 stattgefunden hat, verschiedene 
Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Dabei sind insbesondere 
verschiedene Erkenntnisse eines von der Regierung eingeholten 
Gutachtens in die Stellungnahme eingeflossen. Demnach wird der 
Konstellation, wonach die Finanzkontrolle künftig organisatorisch dem
Landtag - statt wie bisher der Regierung - beigeordnet ist, insofern 
noch stärker Rechnung getragen, als dass die Finanzkontrolle die 
Geschäftsprüfungskommission des Landtag anhören muss, bevor sie 
selbständig Personal anstellt. Ebenso ist neu eine vorgängige 
Anhörung der Geschäftsprüfungskommission vor der Verabschiedung des 
jährlichen Revisionsprogramms in der Vorlage verankert.
Im Weiteren ist in der Vorlage vorgesehen, dass die 
Finanzkontrolle mit der Regierung eine Leistungsvereinbarung über die
Besorgung administrativer Geschäfte abschliessen kann. Dies erscheint
notwendig, da dadurch die Finanzkontrolle an den bewährten 
administrativen Strukturen der Landesverwaltung partizipieren kann, 
ohne dadurch in der institutionellen Unabhängigkeit tangiert zu sein.
Durch die Aufnahme einer externen Revisionsstelle in den Gesetzestext
ist einem ebenfalls in der ersten Lesung der Vorlage im Landtag 
geäusserten Wunsch Rechnung getragen worden. Die externe 
Revisionsstelle hat die Aufgabe, die Finanzkontrolle periodisch zu 
überprüfen.
Die Stellungnahme ist schliesslich auch vor dem Hintergrund des 
Berichts und Antrags der Regierung betreffend der Schaffung und 
Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz 
von öffentlichen Unternehmen zu sehen. Diese Vorlage zur Corporate 
Governance hat der Landtag in seiner September-Sitzung behandelt. Das
Finanzkontrollgesetz ist mit der Stellungnahme in verschiedenen 
Punkten an die vorgenannte Vorlage angepasst worden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, Ressortsekretär
T +423 236 64 40

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