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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. August (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 18. August 2009 einen Bericht und Antrag betreffend
die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des 
Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG) an den Landtag 
verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage weist drei Schwerpunkte auf: Einerseits 
umfasst sie die aufgrund einer Motion aus dem Jahre 2007 geforderten 
sowie in der letzten Zeit mehrfach erhobenen Abänderungswünsche 
betreffend den Verlust des Landesbürgerrechtes durch 
stillschweigenden Verzicht. Andererseits hat sich bei der praktischen
Umsetzung der kürzlich eingeführten integrativen Bestimmungen, vor 
allem beim Nachweis der Grundkenntnisse der Rechtsordnung und des 
staatlichen Aufbaus als Voraussetzung für die Aufnahme ins 
Landesbürgerrecht, ein marginaler Verbesserungsbedarf gezeigt. 
Darüber hinaus ist anlässlich der Vernehmlassung eine exakte 
Definition des bisher unbestimmten Rechtsbegriffes "des ordentlichen 
liechtensteinischen Wohnsitzes" sowie die Klarstellung, ob 
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen bei allfälligen 
Auslandsaufenthalten beibehalten werden, gefordert worden.
Die Vorlage ist ausserdem aus sachbezogenen Gründen zum einen mit 
dem geltenden Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- 
oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) und zum anderen mit dem im 
Januar 2010 in Kraft tretenden Gesetz über die Freizügigkeit für EWR-
und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) 
abgestimmt worden. Betreffend dem PFZG wurde auch dessen 
Begrifflichkeit des Daueraufenthaltes vorgreifend übernommen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 92
erik.purgstaller@rfl.llv.li

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