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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen bewilligungspflichtig

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die kürzlich erlassene
Verordnung über die ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern 
und Jugendlichen (Kinderbetreuungsverordnung), regelt insbesondere 
das Bewilligungsverfahren für die ausserhäusliche Betreuung von 
Kindern und Jugendlichen in privaten Betreuungs- und 
Pflegeverhältnissen und in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie 
deren Aufsicht.
Personen, die bei sich zu Hause oder an anderen Örtlichkeiten 
Kinder in Gruppen in betriebsähnlicher Form drei Monate oder mehr und
an 40 Stunden pro Monat oder mehr entgeltlich betreuen 
(beispielsweise Spielgruppen oder Hütedienste) sind gemäss der 
Verordnung als Einrichtung zu verstehen und benötigen somit eine 
Bewilligung des Amtes für Soziale Dienste. Ausgenommen davon sind 
Personen, die bereits eine Bewilligung für das private 
Betreuungsverhältnis haben und Personen, die Betreuungs- und 
Pflegeverhältnisse von Verwandten oder Verschwägerten bis und mit dem
dritten Grad wahrnehmen.
Wer Kinder in dieser Art betreut, wird gebeten, sich beim Amt für 
Soziale Dienste zu melden. Für weitere Auskünfte stehen dort Nancy 
Barouk-Hasler (+423 236 72 55) und Ludwig Frommelt (+423 236 72 60) 
zur Verfügung.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Ludwig Frommelt, Kinder- und Jugenddienst
Tel.: +423 236 72 60

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