Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Warenverkehr

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. Februar (pafl) - Per 1. Juli 2009 sollen
neue Massnahmen für mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden 
Warenverkehr mit der EU eingeführt werden. Um die Auswirkungen auf 
Liechtenstein und die Schweiz so gering wie möglich zu halten, wurde 
unter Schweizer Federführung ein entsprechendes Abkommen mit der EU 
ausgehandelt.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 riefen die USA 
eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ins Leben, 
unter anderem die verstärkte Überwachung des internationalen 
Warenverkehrs. In der Folge passte die EU den Zollkodex so an, dass 
ab dem 1. Juli 2009 für den gesamten Warenverkehr mit Drittstaaten, 
zu denen auch Liechtenstein und die Schweiz gehören, eine 
Vorausanmeldung vorgeschrieben wird, damit eine Risikoanalyse im 
Bereich der Sicherheit durchgeführt werden kann.
Die EU ist neben der Schweiz die grösste Lieferantin als auch 
Abnehmerin im Handel mit Liechtenstein. Einen beachtlichen Anteil 
nimmt dabei auch der Handel mit Halbfabrikaten und Vormaterialien 
ein. Zudem betreiben Liechtenstein und die angrenzende Rheintalregion
einen regen grenzüberschreitenden Warenverkehr, welcher einerseits 
von Handwerksbetrieben, aber auch von der Industrie, nach Art der 
"Just-in-Time-Lieferung" abgewickelt wird und nicht zuletzt aufgrund 
der kurzen Distanzen zeitliche Verzögerungen nur schlecht erträgt. 
Aber auch der etwas weiter entfernte grenzüberschreitende 
Warenverkehr wie z. B. über die Nordschweiz nach Deutschland ist von 
dieser Neuregelung betroffen, da für die dort ansässige 
Grenzindustrie diese Bedingungen ebenfalls gelten und deshalb mit 
grösseren Zeitverlusten zu rechnen wäre, wenn auch nicht aufgrund der
Voranmeldung selbst, dann als Folge der dadurch verursachten Staus 
bei der Abfertigung.
Hinzu kommt, dass aufgrund der geographischen Lage Liechtensteins 
Direktimporte und -exporte in Drittstaaten mit Ausnahme der 
internationalen Flughäfen in der Schweiz nur über EU-Territorium 
möglich sind. Weiters benutzt ein beachtlicher Teil des 
innergemeinschaftlichen EU-Transitverkehrs die Achsen über die 
Schweiz. Die Voranmeldepflicht würde die Stausituation an den Grenzen
zusätzlich verschärfen.
Angesichts dieser Problematiken führte die Schweiz intensive 
Verhandlungen mit der EU, wobei dabei auch die Interessen 
Liechtensteins vertreten wurden. Das Ressort Wirtschaft hat dieser 
Angelegenheit von Anfang an grosse Priorität zugewiesen. Die 
Regierung ist dabei zum Schluss gekommen, dass dem Fürstentum 
Liechtenstein eine Lösung im Rahmen der Zollunion am besten dient und
beauftragte das Amt für Handel und Transport mit der Koordination 
zwischen den zuständigen Behörden in der Schweiz und in 
Liechtenstein. Die erwähnten Verhandlungen führten zum Ergebnis, dass
die EU die Sicherheitsstandards der Schweiz inklusive Liechtenstein 
als äquivalent anerkennen. Somit müssen keine summarischen 
Voranmeldungen im bilateralen Warenverkehr durchgeführt werden. 
Infolgedessen erfährt ein Grossteil der Ein- und Ausfuhren nach und 
von Liechtenstein keine Änderung. Ausgenommen bleibt der direkte 
Warenverkehr (Luftfracht und direkter Transit) mit Nicht-EU-Staaten 
(Drittstaaten).
Um auch den Warenverkehr mit Drittstaaten möglichst wenig zu 
behindern, wurde der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
(Authorized Economic Operator, kurz "AEO") eingeführt. Firmen, die 
diesen Status besitzen, kommen in den Genuss von Erleichterungen bei 
sicherheitsrelevanten Zollkontrollen, respektive der Gewährung von 
Vereinfachungen bei der Vorausanmeldung. Für die Erteilung dieses 
Status in Liechtenstein und der Schweiz wird voraussichtlich die 
Eidgenössische Oberzolldirektion in Bern zuständig sein.
Wie weiter?
Die Verhandlungen sind abgeschlossen und der völkerrechtliche 
Umsetzungsprozess ist eingeleitet. Das Abkommen wird voraussichtlich 
mit der Einführung der neuen Sicherheitsmassnahmen am 1. Juli 2009 
umgesetzt und angewandt. Detaillierte Informationen sind auf der 
Webseite des Amtes für Handel und Transport bereitgestellt 
(www.aht.llv.li und 
http://www.llv.li/pdf-llv-aht-infoblatt_24h_regel_20090127-4.pdf). 
Gerne steht das Amt für Handel und Transport den Interessierten für 
Fragen zur Verfügung.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Leiter
T +423 236 69 00

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 13.02.2009 – 15:21

    pafl: Regierungsrätin Rita Kieber-Beck trifft UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon

    Vaduz (ots) - Vaduz, 13. Februar (pafl) - Regierungsrätin Rita Kieber-Beck hatte anlässlich ihres Besuches in New York am 12. Februar 2009 in Begleitung von UNO-Botschafter Christian Wenaweser und Amtsleiter Roland Marxer Unterredungen mit UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon sowie mit dessen Stellvertreterin, Asha-Rose Migiro. Der Generalsekretär lobte das ...

  • 13.02.2009 – 09:00

    pafl: Dokumentation zu Gender-Medizin erschienen: "Gesundheit weiblich - männlich"

    Vaduz (ots) - Vaduz, 13. Februar (pafl) - Auch in Gesundheit und Krankheit sind Frauen und Männer nicht gleich. Im Forschungsgebiet der Gender-Medizin liegen aktuelle Erkenntnisse vor, die in einer neuen Dokumentation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Frauenherzen werden zwar "angebetet", aber weniger oft gerettet. Deshalb sind bei Frauen Herz- ...

  • 12.02.2009 – 11:05

    pafl: Neue Räumlichkeiten der Liechtensteinischen Botschaft in Washington eröffnet

    Vaduz (ots) - Vaduz, 12. Februar (pafl) - Im Beisein von Regierungsrätin Rita Kieber-Beck wurden am Dienstagabend, 10. Februar 2009, die neuen Räumlichkeiten der Liechtensteinischen Botschaft in Washington im Rahmen eines Empfangs offiziell eröffnet. Nebst der Regierungsrätin waren von liechtensteinischer Seite Botschafter Roland Marxer, Peter Mündle, ...