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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umweltkalender 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 10. Dezember (pafl) - Die 25. Ausgabe des
Umweltkalenders, für das Jahr 2009, steht unter dem Thema 
"umweltverträglich" und wurde dieses mal in Zusammenarbeit mit der 
Oberschule Eschen erstellt. Der Kalender wird seit 1984 
herausgegeben; die Auflage beträgt 5'000 Stück. Er wird von der 
Regierung herausgegeben; das Amt für Umweltschutz ist mit der 
Koordination beauftragt, wobei die Redaktion jeweils an externe Büros
vergeben wird. Seit 1991 besteht eine enge Zusammenarbeit mit den 
Schulen Liechtensteins. Jedes Jahr gestaltet eine Schulklasse den 
Kalender und setzt sich während längerer Zeit intensiv mit dem 
gestellten Thema auseinander. Der Umweltkalender stellt damit auch 
ein wesentliches Element der Umweltbildung in Liechtenstein dar.
Im Jahr 2009 ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
seit zehn Jahren in Kraft. Grund genug, um das Thema 
Umweltverträglichkeit etwas genauer darzustellen. Mit dem Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung von 1999 wurde die EU-Richtlinie 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen 
und privaten Projekten von 1985 in liechtensteinisches Recht 
umgesetzt und ein Gesetz geschaffen, dass sich eng an die 
schweizerische Rechtslage anlehnt. Die Abwicklung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist in Liechtenstein ein 
eigenständiges Verfahren, das für bestimmte Projekte durchzuführen 
ist, von denen eine Beeinträchtigung der Umwelt ausgehen kann. Die 
UVP ist ein Instrument der Umweltvorsorge. Das heisst, die Prüfung 
soll die Umweltauswirkungen eines Projektes aufzeigen, bevor es 
realisiert wird.
Bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung werden 
Behörden, Nachbarn und die Öffentlichkeit miteinbezogen, um zu 
klären, was genau zu prüfen ist und was nicht. Mögliche 
Umweltauswirkungen sowie Massnahmen, um diesen entgegenzuwirken, 
werden in einem Umweltverträglichkeitsbereicht aufgezeigt. Sind die 
Umweltauswirkungen eines Projektes nicht in Widerspruch mit den 
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt, gilt es als 
umweltverträglich; die letztendliche Entscheidung liegt dann bei der 
Regierung. Falls notwendig, verlangt die Regierung Massnahmen zum 
Schutz der Umwelt. In den vergangenen zehn Jahren wurde bei über 40 
Projekten geprüft, ob eine UVP-Pflicht besteht; für gut 20 Projekte 
war dies der Fall. Es ist die Stärke der UVP, dass alle von einem 
Projekt Betroffenen frühzeitig davon erfahren und ihre Anliegen 
einbringen können. Damit wissen die Projektverantwortlichen 
rechtzeitig, worauf sie bei der weiteren Planung besonders achten 
müssen.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 97

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