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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Tag der Kinderrechte am 20. November 2008

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Am 20. November findet
der Tag der Kinderrechte statt. Dieser Tag soll weltweit auf die 
Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen. Am 20. 
November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. 
Nach der Ratifizierung durch 30 Staaten trat sie am 3. September 1990
in Kraft; Liechtenstein ist seit dem 21. Januar 1996 Vertragspartei 
der Konvention, welche grundlegende Menschenrechte festlegt, auf die 
Kinder überall auf der Welt Anspruch haben: das Recht auf Überleben, 
das Recht auf Entwicklung körperlicher und geistiger Fähigkeiten, das
Recht auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etc. In 
insgesamt 54 Artikeln befasst sich die Konvention mit den Rechten des
Kindes sowie den damit verbundenen Aufgaben der Familie, der 
Gesellschaft und des Staates. Die Konvention über die Rechte der 
Kinder gilt für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht 
vollendet haben.
Die Konvention definiert die Mindeststandards für die Versorgung, 
den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen 
Leben. Kinder haben demnach ein Anrecht auf Gesundheitsversorgung, 
auf Bildung, auf Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, auf 
menschenwürdige Wohnverhältnisse und auf soziale Absicherung. Neben 
diesen Rechten auf Grundversorgung bedürfen Kinder besonderer 
Schutzrechte. Dazu zählen das Recht auf gewaltfreie Behandlung, 
Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung oder das Recht 
auf Schutz und Hilfe bei Kriegen, Katastrophen und auf der Flucht. 
Einige Artikel der Konvention widmen sich den Informations- und 
Beteiligungsrechten von Kindern. Demnach haben Kinder ein Recht auf 
freie Meinungsäusserung, auf kindgerechte Information und darauf, 
dass ihre Anliegen Gehör finden. Die Regierungen verpflichten sich, 
diese Mindeststandards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im 
Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu gewährleisten.
Was sind die Grundprinzipien der Konvention?
Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund des 
Geschlechts, aufgrund von Behinderungen, wegen seiner 
Staatsbürgerschaft oder seiner Abstammung benachteiligt werden (Art. 
2).
Im besten Interesse des Kindes: Bei politischen und 
gesellschaftlichen Entscheidungen sollen die Interessen und Belange 
der Kinder vorrangig berücksichtigt werden (Art. 3).
Das Grundrecht auf persönliche Entwicklung: Die persönliche 
Entwicklung ist vielschichtig; sie umfasst die körperliche, geistige,
seelische, sittliche ebenso wie die soziale Entwicklung (Art. 27). 
Für die Gewährleistung dieser Entwicklung braucht es 
Schutzmassnahmen, insbesondere gegen Verwahrlosung, Misshandlung oder
Ausbeutung von Kindern.
Partizipation und Meinungsfreiheit: Kinder sollen ihre Meinung 
frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör finden und ihrem Alter 
entsprechend an Entscheidungen beteiligt werden. Dabei sollen sie 
Zugang zu entsprechenden Informationen und Kommunikationsmedien haben
(Art.12 und 13).
Jugendbeteiligung in Liechtenstein
Jugendbeteiligung wird in Liechtenstein ernst genommen, zwei 
herausragende, landesweite Projekte wurden dieses Jahr umgesetzt. Das
landesweite SchülerInnenparlament und Jugendbeteiligungsprojekt JUBEL
hat 2008 zum ersten mal getagt. Die einzelnen Arbeitsgruppen 
verwirklichen ihre Projekte, die sie nach der letzten Vollversammlung
begonnen haben (Bus, Gewalt, Umwelt, Schule, Shopping, Jugendcafe und
Ausgangszeiten). Nach erfolgten Klassensprecherwahlen haben sich rund
50 Klassensprecherinnen und Klassensprecher beim 
Ausbildungswochenende Ende September auf ihr verantwortungsvolles Amt
vorbereitet. Die nächste Vollversammlung wird am 4. Februar 2009 im 
Vaduzer Saal stattfinden.
Am 24. Oktober trafen sich in Vaduz rund 800 Jugendliche und 20 
Politikerinnen und Politiker der Bodenseeregion, um beim 3. 
Bodensee-Jugendgipfel miteinander ins Gespräch zu kommen. Die 
Jugendlichen hatten sich intensiv vorbereitet und ihre Fragen an die 
Politikerinnen und Politiker gründlich überlegt. Sie moderierten die 
Diskussionsrunden selbst und hielten jeweils auch ein 
Einstiegsreferat. Dabei interessierten sie zahlreiche Fragen: Was 
bringt das neue Wahlrecht für 16-jährige in Vorarlberg? Was können 
Jugendliche selber tun, um mehr Gehör für ihre Anliegen zu finden und
beispielsweise die Integration von Migrantinnen und Migranten zu 
fördern? Wo können Jugendliche Freiräume für ihre freie Entfaltung 
finden - ohne dadurch in Konflikt mit anderen zu geraten? Wie und was
kann man mit gutem Gewissen konsumieren und wie kann man mehr 
Menschen dazu bringen, bewusst einzukaufen? Wie kann man zukünftig 
Energie sparen und erzeugen?
Die Bandbreite und Zielrichtung der Fragen zeigte: Jugendliche 
machten sich Gedanken über ihre Zukunft, sie engagierten sich und 
waren bereit, Verantwortung zu übernehmen. Auch für die 
Politikerinnen und Politiker war der Jugendgipfel ein wichtiger 
Impuls für ihre Arbeit. Sie erfuhren hautnah, was die Jugendlichen 
bewegt und können so gemeinsam an möglichen Lösungen arbeiten.
Diesjährige Aktion am 20. November
Zum internationalen Tag der Kinderrechte in diesem Jahr besuchen 
die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Liechtenstein den Kindergarten 
Weiherring in Mauren. Bezug nehmend auf Artikel 31 der 
Kinderrechts-Konvention "Freizeit, spielerische und kulturelle 
Aktivitäten" gestalten die Kinder frei nach ihren Wünschen Buttons, 
die sie als Geschenk mit nach Hause nehmen dürfen.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler, Jugendförderung
Tel.: +423 236 72 55

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