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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ingenieur- und Architektengesetz wird revidiert

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Februar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag die Totalrevision des
Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure 
und der Architekten (IAG). Ziel der Gesetzesrevision ist, den 
Kritikpunkten der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) nachzukommen. Die 
Kritikpunkte betreffen die nicht vollständige Umsetzung der 
EWG-Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, 
Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet 
der Architektur und für Massnahmen zur Erleichterung der 
tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf 
freien Dienstleistungsverkehr. Es handelt sich dabei vor allem um 
verfahrensrechtliche Vorschriften und Formvorschriften für die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Das Gesetz aus dem Jahr 1989 regelt im Wesentlichen den Zugang und
die Ausübung des Berufs der im Bauwesen tätigen Architekten, 
Fachplaner, Ingenieure und Techniker in Liechtenstein. Dabei kann der
Beruf sowohl innerhalb einer ständigen Niederlassung oder einer 
vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein ausgeübt 
werden. Bezüglich der vom EWR-Recht angestrebten Erleichterung der 
Mobilität von Berufstätigen in Europa sieht das IAG unter anderem 
Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vor.
Im Hinblick auf die in der Zwischenzeit erfolgte Verabschiedung 
der neuen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 
sollen darüber hinaus in der vorliegenden Gesetzesrevision auch die 
Vorgaben dieser Richtlinie berücksichtigt werden. Schliesslich soll 
auf Vollzugsprobleme reagiert werden, die in der Praxis aufgetreten 
sind.

Kontakt:

Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 20

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