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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zur Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag eine Stellungnahme zu Fragen, die während 
der ersten Lesung der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes 
aufgeworfen wurden. Die Fragen betrafen die Anlehre, die Betreuung 
von Jugendlichen, die Qualifikationsverfahren und die Bildung der 
Berufsbildner.
Die Anlehre soll in Liechtenstein weiterhin angeboten werden. In 
denjenigen Anlehrberufen, in welchen Schweizer Kantone ein 
schulisches Angebot zur Verfügung stellen, werden auch die Lernenden 
einer Anlehre aus Liechtenstein beschult. In denjenigen 
Anlehrberufen, in welchen kein Schulangebot seitens der 
Berufsfachschulen in der Schweiz angeboten wird, wird das Amt für 
Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) individuell geeignete Lösungen
schaffen.
Für Lernende mit besonderen individuellen Bedürfnissen ist der 
Einsatz der fach-kundigen individuellen Begleitung in der 
Berufsfachschule und/oder beim Anbieter der Bildung in beruflicher 
Praxis geplant. Ziel ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu 
fördern und Lerndefizite zu verringern. In Zusammenarbeit mit 
verschiedenen Kantonen soll eine für Liechtenstein geeignete Lösung 
ausgearbeitet werden.
Für die neuen Qualifikationsverfahren hat das Bundesamt für 
Berufsbildung und Technologie (BBT) einen nationalen Leitfaden zur 
Validierung von Bildungsleistungen entwickelt. Über den Weg der 
Validierung von Bildungsleistungen können dieselben Titel erworben 
werden wie über die herkömmlichen Ausbildungen. Die Qualität und 
Vergleichbarkeit der verschiedenen Validierungsverfahren sind deshalb
zentral.
Die Anforderungen an die Berufsbildner haben sich in den 
vergangenen 30 Jahren stark verändert. Die Kursdauer von 40 
Lektionen, welche sich in der Schweiz seit vielen Jahren bewährt hat,
umfasst methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für
die Ausbildung von Jugendlichen. Die Regierung ist ausserdem der 
Ansicht, dass Berufsbildungsverantwortliche sich ständig weiterbilden
und ihre Kompetenzen erweitern sollten. Das ABB wird für ein 
geeignetes Aus- und Weiterbildungsangebot sorgen.

Kontakt:

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Tel.: + 423 236 72 12

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