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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme der Regierung zum Gerichtsorganisationsgesetz und zum Richterdienstgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Oktober (pafl9 - In ihrer Sitzung vom 2.
Oktober 2007 hat die Regierung die Stellungnahmen zum 
Gerichtsorganisationsgesetz und zum Richterdienstgesetz zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Mit diesen beiden Gesetzesvorlagen erfolgt 
eine umfassende Revision der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das neue 
Gerichtsorganisationsgesetz, welches das bisherige Gesetz aus dem 
Jahre 1922 ablöst, schafft eine moderne Gerichtsstruktur, welche den 
heutigen Erfordernissen an die Gerichtsbarkeit Rechnung trägt. 
Ergänzt wird das Gerichtsorganisationsgesetz durch ein neues 
Richterdienstgesetz. Durch die Schaffung eines eigenen 
Richterdienstgesetzes wird erstmals eine umfassende dienstrechtliche 
Grundlage für die vollamtlichen und nebenamtlichen Richter 
geschaffen. Bisher kannte das liechtensteinische Recht nur punktuelle
Regelungen zum Dienstrecht, welche in ihrer Gesamtheit lückenhaft 
waren. Das neue Dienstrecht regelt nun die 
Richteramtsanwärterausbildung, die Ernennungsvoraussetzungen zum 
Richter, die Rechte und Pflichten der Richter sowie deren dienst- und
disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit in umfassender Weise. 
Gerichtsorganisationsgesetz wie Richterdienstgesetz nehmen tunlichst 
Bedacht auf die richterliche Unabhängigkeit und führen zu einer 
weiteren Stärkung derselben.
In ihrer Stellungnahme zum Richterdienstgesetz nimmt die Regierung
nochmals ausführlich Stellung zur Frage der Verfassungsmässigkeit der
beiden Gesetzesvorlagen. Die Regierung zeigt auf, dass die 
vorgeschlagene Änderung von Art. 101 der Landesverfassung (LV) die 
"vertikale" Hierarchie der Gerichte abbildet und daher ohne weiteres 
den Vorgaben von Art. 97 LV entspricht. Weiters formuliert die 
Regierung in ihrer Stellungnahme die Zielsetzung, dass 
liechtensteinische Staatsangehörige zur Absolvierung der 
Richteramtsanwärterausbildung motiviert werden sollen, damit bei frei
werdenden Richterstellen ausreichend qualifizierte liechtensteinische
Bewerber vorhanden sind. Neu schlägt die Regierung zudem vor, dass 
Nebenbeschäftigungen von vollamtlichen Richtern genehmigungspflichtig
sind. In Bezug auf das Gerichtsorganisationsgesetz hält die Regierung
an der vorgeschlagenen Besetzung der Konferenz der 
Gerichtspräsidenten, welche sich für die Koordination im Bereich der 
Justizverwaltung zuständig zeigt, fest. Eine Klarstellung erfolgt 
hingegen hinsichtlich des Abstimmungsprozedere der Gerichte sowie des
Rechts des Landtags, Sonderuntersuchungen zur Auslastung, Effizienz 
und Funktionstüchtigkeit der Gerichte anzuordnen.

Kontakt:

Martin Frick
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 09

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