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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Korrektur: Förderung von Deutschkursen

Vaduz, 22. August (pafl) -

(ots)

(Es wurde der erste Abschnitt abgeändert)

Zur Integration in das wirtschaftliche,
kulturelle und gesellschaftliche Leben hat der Ressortinhaber, 
Regierungschef Otmar Hasler, das Ausländer- und Passamt beauftragt, 
Massnahmen auszuarbeiten, um die Deutschkenntnisse von rechtmässig 
auf Dauer in Liechtenstein lebenden ausländischen Staatsangehörigen 
zu fördern. Heute wurde ein Flyer vorgestellt, welcher einen 
Gutschein von bis zu 200 Franken pro Deutschkurs enthält.
Bei den Einwohnerkontrollen, den Schaltern der Landesverwaltung 
und der AHV liegen seit dieser Woche Flyer in 10 Sprachen auf. Diesen
Flyern liegt ein Gutschein bei, welcher bei den drei teilnehmenden 
Liechtensteinischen Sprachschulen eingelöst werden kann. Der 
Teilnehmer bezahlt lediglich die Differenz zwischen den Kurskosten 
und dem Gutschein.
Gefördert werden Deutschkurse, welche auf das Niveau A1, A2 oder 
B1 des europäischen Sprachenportfolios abzielen. Personen, welche 
dieses Niveau beherrschen, können sich in einfacheren routinemässigen
Situationen verständigen, können die eigene Herkunft und Ausbildung, 
die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren 
Bedürfnissen umschreiben und verstehen Sätze und Ausdrücke, die mit 
Lebensbereichen von unmittelbarer Bedeutung (Arbeitsplatz, Schule, 
Familie) zusammenhängen.
Die Förderung richtet sich an in Liechtenstein wohnhafte Personen 
mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, welche sich in der 
deutschen Sprache nicht beziehungsweise kaum ausdrücken können.
Beherrschung der deutschen Sprache ist wichtig
Deutsch ist laut Verfassung die Amts- und Staatssprache. Eine 
gewisse Beherrschung der deutschen Sprache ist also eine wesentliche 
Voraussetzung für das Leben in Liechtenstein und die Integration. 
Gute Sprachkenntnisse haben zudem zentrale Bedeutung für die 
Ausbildung. Eine gute Ausbildung wiederum erhöht die Chance auf eine 
qualifizierte, gut bezahlte Arbeit; eine wichtige Voraussetzung, um 
viele Möglichkeiten in Liechtenstein wahrzunehmen.
Gemäss Grundsatzpapier der Regierung zur liechtensteinischen 
Integrationspolitik basiert diese auf dem Grundsatz des "Förderns und
Forderns". Ein wichtiges Beispiel dafür sind die Sprachkenntnisse: 
einerseits fördert die Regierung mit einem finanziellen Zustupf den 
Erwerb von Sprachkenntnissen andererseits will sie diese 
Sprachkenntnisse aber auch einfordern, nämlich bei der Erteilung der 
Niederlassungsbewilligung und beim Erwerb des Bürgerrechts. Das 
Gesetz über den Erwerb des Bürgerrechtes befindet sich derzeit in 
Vernehmlassung und die Regierung ist gespannt auf das Echo, 
entsprechende gesetzliche Regelungen in einem neuen Ausländergesetz 
befinden sich ebenfalls in Ausarbeitung.
Kasten:
Der Referenzrahmen des europäischen Sprachenportfolios
Der Referenzrahmen umfasst 6 Sprachkompetenzniveaus, aufsteigend 
von A1 - C2. Mithilfe dieser Sprachkompetenzniveaus kann allgemein 
verständlich und vergleichbar beschrieben werden, wie gut jemand eine
Sprache kann. Lernende auf der Stufe B1 haben ca. 350 - 600 
Unterrichtsstunden absolviert. Die betroffene Person, die dieses 
Niveau mit einer Prüfung erfolgreich nachweist, ist fähig, sich 
schriftlich und mündlich in allen wichtigen Situationen im Alltag und
im Beruf sprachlich zu behaupten. Ferner versteht sie oder er 
alltägliche Gespräche im privaten und im beruflichen Umfeld und kann 
sich daran beteiligen. Gleichfalls ist sie oder er in der Lage, eine 
Vielzahl von Texten zu verstehen und sich schriftlich dazu zu 
äussern.
Die Prüfungen zu den europäischen Sprachenzertifikaten werden auf 
der Basis zentraler Aufgabenstellung nach veröffentlichten Kriterien 
erstellt, europaweit nach einheitlichen Durchführungsbestimmungen 
organisiert und nach identischen Bewertungsrichtlinien zentral 
ausgewertet. Die Prüfung zum Zertifikat Deutsch, welches das Niveau 
B1 umfasst, ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen 
Goethe-Institut, dem Österreichischen Sprachdiplom, der 
schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz und Telc 
(Prüfungszentrale des deutschen Hochschulverbandes und des deutschen 
Instituts für Erwachsenenbildung).

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Alex Biedermann
+423/236 61 45

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