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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bedarfsplanung für nichtärztliche Psychotherapeuten

(ots)

Vaduz, 12. Juni (pafl) -

Die Regierung hat die Verordnung
zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert. Mit dieser 
Abänderung wird eine Bedarfsplanung für nichtärztliche 
Psychotherapeuten  eingeführt. Der Wunsch nach einer solchen 
Bedarfsplanung wurde seitens der Leistungserbringer und des 
Kassenverbandes ausgesprochen, da aufgrund der guten Bedingungen in 
Liechtenstein mit einem vermehrten Zugang auch von ausländischen 
Leistungserbringern auf den Markt gerechnet wird. Im Ausland sind die
Anforderungen an Psychotherapeuten sehr unterschiedlich geregelt, 
sodass im Sinne der Erhaltung des hohen Standards der 
Leistungserbringer in Liechtenstein auch qualitative Anforderungen im
Rahmen einer Bedarfsplanung zu regeln sind.
Die Regierung ist überzeugt, dass eine angemessene Versorgung mit 
gut ausgebildeten Spezialisten gewährleistet werden muss, wobei eine 
Überversorgung ebenfalls vermieden werden sollte. Eine Bedarfsplanung
erscheint daher eine sinnvolle Steuerungsmöglichkeit für die 
Zulassung von Leistungserbringern im Rahmen der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung, wobei der Bedarf nach noch weiter zu 
entwickelnden Kriterien regelmässig überprüft werden muss.

Pressekontakt:

Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl
Tel.: +423/236 73 35

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