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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Gerichtsorganisationsgesetz verabschiedet

(ots)

Vaduz, 2. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Schaffung eines Gerichtsorganisationsgesetzes zuhanden
des Landtags verabschiedet. Mit dem vorgelegten Entwurf soll die 
Grundlage für eine moderne Struktur der ordentlichen Gerichte 
(Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) geschaffen 
werden.
Das neue Gerichtsorganisationsgesetz soll die erforderliche 
rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ergebnisse der seit Herbst
2003 laufenden Reorganisation der Strukturen der ordentlichen 
Gerichte schaffen und das veraltete Gerichtsorganisationsgesetz aus 
dem Jahre 1922 ablösen. Dadurch können die Rechtssicherheit erhöht 
und die Grundlage für eine flexiblere, an die heutigen Erfordernisse 
angepasste Organisationsstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit des
Fürstentums Liechtenstein geschaffen werden.
Die zentralen Punkte der Gesetzesvorlage sind:
- die verstärkte Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Richter 
durch die vorgesetzten Gerichtspräsidenten;
- die Schaffung einer Konferenz der Gerichtspräsidenten zur Regelung 
von gerichtsübergreifenden Angelegenheiten und zur Koordination in 
Justizverwaltungsaufgaben unter den Gerichten;
- die Definition der Aufgaben und Festlegung der Kompetenzverteilung 
zwischen den verschiedenen Organen der Justizverwaltung;
- die Schaffung einer Verwaltungsleiterstelle mit Zuweisung von 
Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Justizverwaltung;
- die Regelung der Rechte und Pflichten der nicht-richterlichen 
Angestellten unter Verweis auf  die Gesetzesvorlage für ein neues  
Staatspersonalgesetz;
- die Regelung der Ausschluss- und Ablehnungsgründe für die Richter 
und die anderen Gerichtspersonen für alle Verfahren vor den 
ordentlichen Gerichten.

Pressekontakt:

Ressortsekretär
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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