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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verkehrsregelnverordnung abgeändert

(ots)

Vaduz, 11. April (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 10. April 2007 die Verkehrsregelnverordnung abgeändert. 
Die Änderungen betreffen die Ausnahmebewilligungen für das Befahren 
von mit einem Fahrverbot belegten Strassen. Grundsätzlich  können bei
Vorliegen eines berechtigten Interesses für das Befahren von solchen 
Strassen Ausnahmen in schriftlicher Form bewilligt werden.
Ausnahmebewilligungen werden von der Motorfahrzeugkontrolle für 
Zufahrtsstrassen zu Alpen (Alpstrassen), mit einem Fahrverbot belegte
Landstrassen, mit einem befristeten Fahrverbot belegte Land- und 
Gemeindestrassen sowie mit einem Fahrverbot belegte Gemeindestrassen 
erteilt, sofern das Fahrverbot mehrere Gemeinden betrifft. Bei allen 
übrigen Gemeindestrassen wird die Bewilligung vom zuständigen 
Gemeindevorsteher erteilt.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft.

Pressekontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
info@pia.llv.li

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