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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften

(ots)

Vaduz, 4. April (pafl) -

Gemäss geltender Rechtslage ist
es Rechtsanwälten in Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form einer 
juristischen Gesellschaft zusammenzuschliessen. Dies soll sich nun 
ändern. Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zuhanden des 
Landtags verabschiedet welcher es Rechtsanwälten künftig ermöglichen 
soll, sich in der Rechtsform einer juristischen Person zu 
organisieren. Die Regierung folgt mit dieser Vorlage einer 
internationalen Entwicklung und entspricht damit einem Bedürfnis der 
Rechtsanwaltskammer.
Gemäss der geltenden Rechtslage ist es Rechtsanwälten in 
Liechtenstein nicht erlaubt, sich in Form einer juristischen Person 
zusammenzuschliessen. Für Rechtsanwalts-Sozietäten stehen derzeit 
ausschliesslich die Rechtsformen der einfachen Gesellschaft und der 
Kollektivgesellschaft zur Verfügung. Dies wurde bislang insbesondere 
mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts zur unabhängigen und 
eigenverantwortlichen Berufsausübung begründet. Der Unabhängigkeit 
des Rechtsanwalts wird in Liechtenstein ein hoher Stellenwert 
beigemessen.
Im internationalen Vergleich ist ersichtlich, dass der Trend 
dahingehend ist, den Rechtsanwälten auch Zusammenschlüsse in Form von
juristischen Personen zu ermöglichen. Die entsprechenden Bestimmungen
sind dabei je nach Land unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere 
was die zugelassenen Gesellschaftsformen sowie die Ausgestaltung der 
entsprechenden begleitenden Bestimmungen betrifft. Die 
internationalen Entwicklungen sprechen somit dafür, Zusammenschlüsse 
von Rechtsanwälten auch in der Form juristischer Personen zuzulassen.
Dabei sind jedoch wesentliche Punkte, wie die Sicherstellung der 
rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit, die zulässigen Rechtsformen, der 
Umfang der Vertretungsbefugnis oder die Geschäftsführung durch 
entsprechende Gesetzesbestimmungen zu regeln.

Pressekontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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