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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Bevölkerungschutz-Gesetzes

(ots)

Vaduz, 15. November (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Totalrevision des Katastrophenschutzgesetzes 
zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Revision wird neu ein 
Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz) 
geschaffen. Auf diese Weise wird einerseits das 
Katastrophenschutzgesetz von 1992 ersetzt und andererseits einem 
nunmehr geänderten Gefährdungspotenzial Rechnung getragen, indem zum 
einen dem Wandel des sicherheitspolitischen Umfeldes nachgekommen 
und zum anderen den neuen Anforderungen an einen modernen 
Bevölkerungsschutz entsprochen wird.
Aus diesem Grund werden die Terminologien und Begriffsbestimmungen 
den neusten Entwicklungen angepasst. So wird der bisher 
gebräuchliche Begriff "Katastrophe" durch aktuelle und umfassendere 
Bezeichnungen wie: "normale Lage" (Unfall = Bewältigung mit eigenen 
Mitteln der Gemeinde); "ausserordentliche Lage" (Bewältigung nur mit 
organisierter Hilfe von aussen) und "besondere Lage" (Bewältigung 
mit Nachbarschaftshilfe) ersetzt. Mit dieser Anpassung soll der 
positive Zweck des neuen Gesetzes aufgezeigt werden. Die Übergänge 
zwischen den verschiedenen Ereignissen sind dabei in der Praxis 
fliessend und werden von Fall zu Fall anders zu interpretieren sein.
Die Bewältigung verschiedener Ereignisse ist grundsätzlich eine 
öffentliche Aufgabe. Land und Gemeinden sind deshalb im 
Verbundsystem für die Sicherheit, die Versorgung und den Schutz 
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Aus diesem Grund 
werden die verschiedenen Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen 
Führungsorganisationen bzw. deren Zusammenwirken (beispielsweise 
Landesführungsstab, Gemeinden, Landespolizei, Feuerwehr, 
Bergrettung) im Gesetz festgeschrieben. Erstmalig normiert dieses 
Gesetz auch die Verpflichtung für die Arbeitgeber, den Mitgliedern 
von Hilfs- und Rettungsorganisationen unbezahlte Freistellung für 
ihre Ernstfalleinsätze zu gewähren. Jedes Mitglied einer Hilfs- und 
Rettungsorganisation hat zudem neu einen gesetzlichen Anspruch auf 
ausreichenden Versicherungsschutz für den jeweiligen 
Ernstfalleinsatz.
In Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision wird nicht zuletzt auch 
das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung in Amt für 
Bevölkerungsschutz umbenannt.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
erik.purgstaller@mr.llv.li

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