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Fürstentum Liechtenstein

pafl: "Kosthaus" in Triesen unter Denkmalschutz gestellt

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Die Regierung hat das zur
ehemaligen Weberei in Triesen gehörige "Kosthaus" unter 
Denkmalschutz gestellt und zugleich zu dessen fachgerechter 
Renovation und architektonischer Weiterentwicklung eine 
Kostenbeteiligung genehmigt.
Aus baugeschichtlicher sowie aus sozialhistorischer Sicht ist das 
"Kosthaus" einmaliger Zeuge der Industrialisierungsgeschichte 
Liechtensteins und somit ein schutzwürdiges Kulturgut und Denkmal, 
welches aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Land geschützt 
und unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Bei dem 1873 in 
Triesen als mächtiger Block erstellen "Kosthaus" handelt es sich um 
den ältesten als Arbeiterwohnhaus geplanten Wohnbau in 
Liechtenstein. Das mietkasernenartige, viergeschossige Gebäude 
besteht aus zwei zusammengebauten, zweispännig erschlossenen 
Achtfamilienhäusern. Als lange Zeit grösstes Wohnhaus des Landes 
bietet es Platz für 16 Arbeiterfamilien. Jede der Wohneinheiten 
besitzt einen Wohnraum, eine Küche sowie zwei Schlafzimmer. Wie bei 
fast allen Arbeiterwohnhäusern ist auch hier ein Gemüsegarten zur 
Selbstversorgung wichtiger Bestandteil der Anlage.
Im Jahre 1873 erwarb der bereits in Triesen tätige Baumwollfabrikant 
Caspar Jenny ein Grundstück südlich der Fabrik. Auf diesem liess er 
im selben Jahr ein Arbeiterwohnhaus, das so genannte "Kosthaus" 
errichten. Dieses wurde nach den Plänen von Hilarius Knobel 
erstellt. Er gilt neben Bernhard Simon als der bedeutendste Glarner 
Architekt des 19. Jahrhunderts. Architekt Knobel baute bereits 1861 
für die gleiche Bauherrschaft Jenny das "alte Kosthaus" in 
Ziegelbrücke, welches als Vorgängerbau des "Kosthauses" in Triesen 
gesehen werden kann.
In Zusammenhang mit der nun anstehenden Sanierung des Kosthauses hat 
die Regierung eine Subventionierung an die denkmalschutz-relevanten 
Kosten genehmigt.

Kontakt:

Hochbauamt
Abt. Denkmalpflege
Patrik Birrer
Tel.: +423/236 62 82

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