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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 23. August 2006 die Abänderung der Verordnung über den 
Schutz vor nichtionisierender Strahlung ortsfester Sendeanlagen von 
Telekommunikationssystemen genehmigt. Durch die Abänderung ergeben 
sich keine inhaltlichen Änderungen (wie zum Beispiel 
Grenzwertänderungen) gegenüber der derzeit gültigen Fassung. Es 
wurden lediglich Anpassungen hauptsächlich in terminologischer 
Hinsicht vorgenommen. Die aus dem Jahr 2000 stammende Verordnung 
stützt sich unter anderem auf das Telekommunikationsgesetz, welches 
mit Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Kommunikation 
aufgehoben wurde.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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