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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Prospektgesetzes

(ots)

Vaduz, 28. Juli (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Prospektgesetzes 
verabschiedet. Anlass zu dieser Vorlage gab die Übernahme der 
Prospektrichtlinie in das Liechtensteinische Recht. Ziel der 
Prospektrichtlinie ist die Harmonisierung des Rechtsrahmens und die 
Vollendung des Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäische Ebene. 
Gemeinschaftsweit soll dadurch ein gleichwertiger Anlegerschutz 
erreicht und der Zugang zu Anlagekapital seitens der Emittenten 
erleichtert werden.
Die wesentlichsten Aspekte bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie 
sind:
- Verbesserung der Qualität der Informationen, welche den Anlegern 
durch Emittenten zur Verfügung gestellt werden. Dabei steht vor 
allem die verstärkte Harmonisierung bei der Erstellung und dem 
Inhalt eines Prospekts sowie bezüglich der Informations- und 
Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund. - 
Einrichtung eines Verfahrens für die Einmalzulassung von Prospekten 
(Europapass). Ist ein Prospekt in einem EWR-Mitgliedstaat 
zugelassen, wird er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum dank 
eines vereinheitlichten Notifikationsverfahrens akzeptiert.
Bei der Prospektrichtlinie handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. 
Um die Bestimmungen der Prospektrichtlinie zu präzisieren, ist im 
Wege des Komitologieverfahrens die Verordnung betreffend die in 
Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme 
von Angaben in Form eines Verweises und die Veröffentlichung solcher 
Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung erlassen worden.
Die Prospektrichtlinie wird in Liechtenstein durch die Totalrevision 
des Prospektgesetzes sowie durch eine Ergänzung des Gesetzes über 
die Investmentunternehmen umgesetzt. Die EG-Prospektverordnung 
bedarf keiner Umsetzung, sie gilt es unmittelbar anzuwenden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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