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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erleichterungen bei Schengenvisum für Transit

(ots)

Vaduz, 10. Juli (pafl) -

Ab 10. Juli 2006 sind in
Liechtenstein lebende Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel B 
und C für die Durchreise durch den Schengen-Raum (Belgien, Dänemark, 
Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, 
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Schweden, 
Spanien Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Polen, 
Zypern) von der Visumspflicht befreit.
Den Betroffenen, die durch einen der übrigen neuen Mitgliedstaaten 
der EU (Estland, Litauen, Lettland und Malta) reisen möchten, wird 
empfohlen, sich bei der zuständigen Auslandvertretung dieses Staates 
über die geltenden Visumsbestimmungen zu informieren.
Die neuen Visumsbestimmungen kommen insbesondere den 
Staatsangehörigen aus den Balkanländern zu Gute, welche durch den 
Schengen-Raum reisen müssen, um in ihre Heimatländer zu gelangen. 
Der Transit muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Diese Befreiung 
von der Visumspflicht gilt einzig für den Transit. In allen anderen 
Fällen (z.B. Tourismus, Shopping, Besuch) bleibt die Visumspflicht 
vorerst aufrecht erhalten.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch
Tel.: +423/236 61 40

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