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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Haager Trust-Übereinkommen tritt in Kraft

(ots)

Vaduz, 30. März (pafl) -

Am 1. April 2006 tritt das
Übereinkommen über das auf die Anerkennung von Trusts anzuwendende 
Recht (Haager Trust-Übereinkommen) vom 1. Juli 1985 für 
Liechtenstein in Kraft. Das Übereinkommen ist auf das Rechtsinstitut 
der Treuhänderschaft bzw. des Trust zugeschnitten, welches bereits 
1926 in das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht 
(PGR) Eingang gefunden hat. Der Trust hat in den letzten Jahren über 
die angelsächsische Welt hinaus zunehmende Bedeutung als Instrument 
zur Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder der Nachfolge in 
Unternehmen erlangt. Aufgrund seiner Bedeutung in der 
internationalen Finanzdienstleistungsbranche und der internationalen 
Vernetzung des liechtensteinischen Finanzplatzes ist das Interesse 
an der Anerkennung der liechtensteinischen Treuhänderschaft hoch.
Durch das Haager Trust-Übereinkommen wird die Anerkennung 
ausländischer Trusts in Liechtenstein über die Bestimmungen in Art. 
930 PGR und 931 PGR hinaus sichergestellt. Umgekehrt ermöglicht das 
Übereinkommen auch die Anerkennung der Treuhänderschaft 
liechtensteinischen Rechts im Ausland. Dies dürfte der zukünftigen 
Errichtung von Trusts im Inland förderlich sein. Damit trägt das 
Übereinkommen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des 
liechtensteinischen Finanzplatzes bei.
Das Übereinkommen zählt derzeit zehn Vertragsparteien, darunter 
strukturell vergleichbare Finanzplätze im angelsächsischen Raum, 
aber auch Luxemburg. Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen 
steht ebenfalls bevor.

Kontakt:

Katja Gey
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Telefon +423 236 6055
Telefax +423 236 6059
katja.gey@aaa.llv.li

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