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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung beschliesst Gesetz über die Versicherungsvermittlung

(ots)

Vaduz, 16. Februar (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit übernimmt Liechtenstein die Richtlinie 2002/92/EG. Diese sieht vor, dass alle Vermittler in ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einem Register eingetragen werden. Weiters sieht die Richtlinie umfassende Informations- und Beratungspflichten der Versicherungsvermittler vor.

Ein Versicherungsbinnenmarkt erfordert, dass Versicherungsvermittler 
ihre Aktivitäten überall in der Europäischen Union ausführen und die 
vom Vertrag gewährleisteten Rechte der Niederlassungsfreiheit und 
des freien Dienstleistungsverkehrs in Anspruch nehmen können. 
Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim 
Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie 
spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von 
Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihren Rat und 
Unterstützung anbieten, und indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse 
analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im 
Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes.
Die Richtlinie wird in einem Spezialgesetz, dem 
Versicherungsvermittlungsgesetz, umgesetzt. Ferner sind kleinere 
Anpassungen im Gewerbegesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie im 
Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich. Mit dem Vollzug wird die 
Finanzmarktaufsicht betraut. Um den internationalen Vorgaben zu 
entsprechen, werden die Versicherungsmakler zudem in den 
persönlichen Geltungsbereich des Sorgfaltspflichtgesetzes 
aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit soll das Sorgfaltspflichtgesetz 
noch in weiteren Punkten angepasst werden.

Kontakt:

Ressortsekretär
Horst Schädler
Tel.: +423/236 76 69
horst.schaedler@mr.llv.li

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