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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung

(ots)

Vaduz, 17. August (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung zuhanden des Landtags verabschiedet.

Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) ist auf den 
1. Januar 1989 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die 
betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge und legt 
eine minimale betriebliche Vorsorge fest. Die heutige Gesetzgebung 
über die betriebliche Personalvorsorge ist übersichtlich in wenigen 
Bestimmungen reglementiert. Dennoch ist nach über 15-jährigem 
Bestehen des Gesetzes und insbesondere aufgrund veränderter 
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Revision der Gesetzgebung 
notwendig.
Ziel der Gesetzesrevision ist in erster Linie die Stärkung der 
Versicherteninteressen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem 
umfassende Transparenzbestimmungen eingeführt werden. Dazu sollen 
insbesondere die Informationspflichten ausgebaut, 
vorsorgespezifische Rechnungslegungsvorschriften eingeführt und die 
paritätische Verwaltung verstärkt werden. Gleichzeitig sollen die 
Rechte der angeschlossenen Arbeitgeber und ihrer Arbeitnehmer 
verstärkt werden, indem Regelungen bei der Auflösung von 
Anschlussverträgen eingeführt werden. Damit soll auch der Wettbewerb 
unter den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden, damit die 
Arbeitgeber unter mehreren Vorsorgelösungen für ihre Arbeitnehmer 
auswählen können.
Schliesslich sind Verbesserungen im Interesse der Versicherten 
vorgesehen, wie beispielsweise eine verbesserte Anschlusskontrolle 
der Arbeitgeber sowie die Einführung der vollen Freizügigkeit und 
die Errichtung eines Sicherheitsfonds, welcher die 
Versichertenansprüche im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer 
Vorsorgeeinrichtung gewährleistet.

Kontakt:

Hannes Pingitzer
Ressort Wirtschaft
Telefon: +423/236 60 44

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