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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Beurteilung von sportlichen Spitzenleistungen

(ots)

Vaduz, 18. Mai (pafl) -

Die Regierung an ihrer Sitzung
vom 17. Mai 2005 die Abänderung der Verordnung über den Spitzen- und 
Leistungssport genehmigt. Die aus der Praxis bei der Beurteilung von 
sportlichen Leistungen und Resultaten gewonnenen Erfahrungen haben 
gezeigt, dass verschiedene Anpassungen der Verordnung notwendig 
sind.
Die Sportarteneinteilung, welche die Grundlage für die Bestimmung 
der Förderbeträge ist, wird neu, neben den Kategorien A und B, um 
die Kategorie C, und die Verordnung dadurch um die entsprechenden 
Förderbeiträge, erweitert. Die Zuordnung der Sportarten in die 
verschiedenen Kategorien erfolgt aufgrund eines Punktesystems, das 
auf verschiedene Kriterien abstellt. Solche Kriterien sind 
beispielsweise die Bedeutung der Sportart in Liechtenstein, die 
Qualität der Verbandsarbeit oder die Nachwuchsförderung. Somit 
erfährt die Sportarteneinteilung eine grundsätzlich differenziertere 
Ausgestaltung. Bis anhin wurde als Beurteilungsgrundlage einzig 
bewertet, ob eine Sportart olympisch ist oder nicht und demgemäss in 
die Kategorien A und B eingeteilt wird. Die Tabelle wird jährlich 
von der Sportkommission überprüft, aktualisiert und angepasst.
Als weitere Neuerung sollen gemäss Verordnung Nachwuchssportler 
ab 1. Januar desjenigen Jahres gefördert werden können, in dem sie 
das 16. Lebensjahr vollenden. Mit dem Abstellen auf das Datum des 
Geburtstags würden Nachwuchssportler benachteiligt bzw. von der 
Förderung ausgeschlossen, die während der laufenden Wettkampfsaison 
ihren 16. Geburtstag feiern. Die Praxis zeigt, dass die Zulassung zu 
den Wettkämpfen nach Jahrgängen erfolgt.
In Bezug auf die Leistungskriterien zum Erlangen von 
wiederkehrenden Förderbeiträgen im Leistungssport wird die 
Verordnung dahingehend abgeändert, dass zukünftig der Gewinn einer 
Goldmedaille an Kleinstaatenspielen nicht mehr unbedingt Anspruch 
auf Förderung hat. Dieses Kriterium passt nicht in das geltende 
Konzept, da ein einzelnes Resultat, das nur jedes zweite Jahr, und 
bei einem zudem oftmals kleinen Teilnehmerfeld, ermittelt wird, 
nicht genügen kann, um eine wiederkehrende Förderung zu erhalten. 
Zukünftig erhalten Goldmedaillengewinner bei Kleinstaatenspielen im 
Einzel- und Mannschaftssport eine einmalige Prämie. Eine 
entsprechende Anpassung der Prämien wurde von der Regierung 
ebenfalls beschlossen.
Die Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport enthält 
Vorschriften, nach denen bei der Gewährung von Förderungen im Sinne 
des Sportgesetzes vorzugehen ist. Sie beinhaltet Bestimmungen über 
die Art und den Umfang, die Voraussetzungen und die Durchführung von 
Förderungen. In ihr werden Kriterien festgesetzt, welche die 
Sportlerinnen und Sportler und die Mannschaften bzw. die Verbände 
erfüllen müssen, um Förderbeiträge zu erhalten.
Die Verordnung enthält zudem festgesetzte Minimalbeiträge. Diese 
werden an Einzelsportler und Einzelsportlerinnen monatlich und 
direkt ausbezahlt. Für Mannschaften erhalten die Verbände jährlich 
einen Pauschalbeitrag. Für die Abwicklung der Spitzen- und 
Leistungssportförderung ist der eigens hierfür gebildete 
Spitzensportausschuss, der sich aus Vertretern verschiedener 
Institutionen und Interessengruppen zusammensetzt, zuständig. 
Anlaufstelle und Ansprechpartner ist die Dienststelle für Sport.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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