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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zum Sorgfaltspflichtgesetz

(ots)

Vaduz, 13. Januar (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Januar 2005 die revidierte Sorgfaltspflichtverordnung genehmigt. Die neue Sorgfaltspflichtverordnung wird zusammen mit dem revidierten Sorgfaltspflichtgesetz, welches in der November-Session des Landtages verabschiedet worden ist, am 1. Februar 2005 in Kraft treten. Damit ist die Totalrevision des Sorgfaltspflichtrechts, mit der in erster Linie die 2. EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, nunmehr abgeschlossen.

Des Weiteren hat die Regierung beschlossen, die Richtlinie 2001/2 
über die Durchführung von Kontrollen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz 
und die Richtlinie 2002/1 über die Überwachung der 
Geschäftsbeziehungen aufzuheben.
Die dadurch entstehenden Regelungslücken sind durch Erlass neuer 
Richtlinien zu schliessen. Hierfür ist gemäss dem revidierten 
Sorgfaltspflichtgesetz sowie der revidierten 
Sorgfaltspflichtverordnung nunmehr die Finanzmarktaufsicht (FMA) 
Liechtenstein zuständig.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Dunja Süssli
Tel.: +423/236 61 82

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