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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Interpellationsbeantwortung betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches

Vaduz, 24. November (pafl) -

(ots)

Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch

Die Regierung hat die Beantwortung der
Interpellation betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches 
(Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch) zuhanden des Landtags 
verabschiedet und zu den aufgeworfenen fünf Fragen Stellung 
genommen.
Die Interpellanten wollten insbesondere erfahren, ob die 
Regierung einen Handlungsbedarf zu einer Neuregelung der 
gesetzlichen Bestimmungen sieht und bis wann allenfalls eine 
Gesetzesänderung erfolgen könnte. Nach Ansicht der Regierung besteht 
Überprüfungsbedarf für eine gesetzliche Neuregelung des 
Schwangerschaftsabbruches. Die Regierung ist aber überzeugt, dass 
der Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung zu diesem brisanten 
Thema noch nicht abgeschlossen ist. In den nächsten Monaten sollen 
weitere Diskussionen stattfinden, damit eine Gesetzesrevision in den 
nächsten ein bis zwei Jahren vorgenommen werden könnte.
In der Interpellationsbeantwortung erläutert die Regierung ihren 
Standpunkt zu den einzelnen - von der "Arbeitsgruppe 
Schwangerschaftskonflikte" aufgeworfenen - Grundsätzen einer 
Schwangerschaftsberatung; weiters nimmt sie zu den vorliegenden 
Eckpunkten und Vorschlägen einer Gesetzesrevision detailliert 
Stellung. Gesamthaft kommt die Regierung aber zur Ansicht, dass die 
bislang präsentierten Vorschläge zwar gut vorbereitet, aber 
sicherlich noch diskussionsbedürftig sind.
Die Regierung ist der Auffassung, dass neben einer breit 
gefächerten und qualitativ hochwertigen Beratung gesichert sein 
muss, dass eine Frau, welche sich "für das Kind" - und somit gegen 
einen Schwangerschaftsabbruch - entscheidet, nach der Geburt nicht 
auf sich allein gestellt ist. Nach Ansicht der Regierung soll hier 
ein Gesamtpaket zum Wohle von Mutter und Kind geschnürt werden.
Die Regierung tritt dafür ein, dass alles Erdenkliche getan 
werden muss, um das menschliche Leben - auch das noch ungeborene 
Leben - zu schützen. Gerade die unmittelbar Betroffenen - die 
werdende Mutter wie ihr ungeborenes Kind - benötigen in dieser oft 
schwierigen Situation jegliche Unterstützung, damit 
Schwangerschaftsabbrüche so weit als irgend möglich vermieden werden 
können.
Das "Recht auf Leben des ungeborenen Kindes" steht dem 
"Selbstbestimmungsrecht der Frau" gegenüber.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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