Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Entwicklungshilfe Liechtensteins im internationalen Vergleich – mit 0,4% ein grosser Schritt in Richtung Spitzengruppe

(ots)

Vaduz, 13. August (pafl) -

Die kürzlich bekannt gewordenen
offiziellen Zahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 
Liechtensteins für das Jahr 2001 umfassen auch das 
Bruttonationaleinkommen oder Bruttosozialprodukt. Dieses bildet im 
internationalen Rahmen die Grundlage für den Vergleich der 
öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen der Industrieländer. Der 
Entwicklungsausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht regelmässig die 
wichtigsten Kennzahlen zur Entwicklungszusammenarbeit seiner 
Mitgliedsländer. Hintergrund dieser Berechnung bildet der 
Weltentwicklungsgipfel von 1992 in Rio de Janeiro, an dem die 
Industrieländer in Aussicht gestellt haben, die öffentliche 
Entwicklungshilfe kontinuierlich zu erhöhen, mit dem Ziel, 0,7% 
ihres Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungshilfe 
aufzuwenden.
Für die Erstellung der Statistik hat der DAC detaillierte 
Richtlinien erlassen, in denen der Inhalt der Entwicklungshilfe 
definiert wird. Anhand der Kriterien des DAC kann auch die 
öffentliche Entwicklungshilfe Liechtensteins berechnet werden. Sie 
beträgt für das Jahr 2001 0,4% des Bruttonationaleinkommens. Im Jahr 
2000 belief sie sich auf 0,33%. Der OECD-Durchschnittswert für die 
Jahre 2000 und 2001 betrug jeweils 0,22%. Mit 0,4% gehört 
Liechtenstein zu den wenigen Ländern, welche die Hälfte des 
Zielwertes deutlich überschritten und eine erhebliche Steigerung zu 
verzeichnen haben. In absoluten Zahlen wuchs die öffentliche 
Entwicklungshilfe Liechtensteins von 13'451’90 Franken (2000) auf 
15'114'860 Franken (2001).
Zu beachten ist, dass die OECD die Entwicklungshilfe breit definiert 
und neben nicht rückzahlbaren Leistungen zum Beispiel auch 
vergünstigte Kreditvergaben berücksichtigt. Die liechtensteinische 
Entwicklungshilfe besteht ausschliesslich aus nicht rückzahlbaren 
Leistungen und umfasst weder die Hilfe für Investitionsprojekte noch 
die Unterstützung bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die 
Finanzierung von Kapitalgüter- und Warenkäufen, 
Schuldenerleichterungen oder Kapitalzeichnungen bei internationalen 
Entwicklungsbanken. 97% der liechtensteinischen Entwicklungshilfe 
werden für bilaterale Projekte vor Ort aufgewendet. Nur 3% gehen in 
der Form von freiwilligen Beiträgen an multilaterale Organisationen, 
insbesondere Entwicklungsorganisationen der Vereinten Nationen. Zur 
öffentlichen Entwicklungshilfe Liechtensteins gehören in erster 
Linie die Nothilfe, die Wiederaufbauhilfe, die 
Entwicklungszusammenarbeit und die Osteuropahilfe. Im Jahr 2001 
wurden 54% der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit, 19% für 
die Wiederaufbauhilfe und 14% für die Nothilfe verwendet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Patrick Ritter
Tel.: +423/236 60 63

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 13.08.2004 – 09:10

    pafl: Staatsfeiertag: Übertragung der Ansprachen

    (ots) - Vaduz, 13. August 2001 (pafl) - Die Ansprachen des Erbprinzen und des Landtagspräsidenten nach der Feldmesse am Staatsfeiertag, 15. August 2004, werden aufgezeichnet und über den Landeskanal all jenen zugänglich gemacht, welche die offizielle Feier am Vormittag des Staatsfeiertags nicht besuchen werden. Die Ausstrahlung erfolgt am Abend des 15. August um 19.30 Uhr, eine Wiederholung am 16. August ...

  • 13.08.2004 – 09:05

    pafl: Baustelleninformation

    (ots) - Landstrasse Triesen Bereich Sonnenkreisel – Post Triesen Vaduz, 13. August (pafl) - Das Land Liechtenstein und die Gemeinde Triesen werden am Montag, 16. August 2004, den Werkleitungsausbau und die Strassensanierung an der Landstrasse in Triesen in Angriff nehmen. Die Bauarbeiten umfassen den Werkleitungsausbau der Liechtensteinischen Kraftwerke sowie der Gemeinde Triesen, die Erstellung einer Mittel-Trenninsel im Bereich der Post, die ...

  • 13.08.2004 – 09:05

    pafl: Fürstliche Verordnung zur Einsetzung des Erbprinzen als Stellvertreter des Fürsten

    (ots) - Vaduz, 13. August (pafl) - Anlässlich des diesjährigen Staatsfeiertages am kommenden Sonntag wird Fürst Hans-Adam II. den Erbprinzen mit der Ausübung der ihm als Fürsten zustehenden Hoheitsrechte im Sinne der Verfassung betrauen. Der Fürst wird am 15. August 2004 nachstehende Fürstliche Verordnung betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung ...