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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zweiter Bericht Liechtensteins über die Umsetzung der Kinderkonvention

(ots)

Vaduz, 3. Februar (pafl) -

Die Regierung hat den zweiten
Länderbericht zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 
20. November 1989 verabschiedet. Liechtenstein ist seit dem 22. 
Dezember 1995 Vertragsstaat der Kinderkonvention. Das Abkommen zielt 
auf einen möglichst umfassenden Schutz von Kindern und auf ihre 
Förderung in verschiedenen Lebensbereichen.
Fast alle Staaten der Welt sind diesem Übereinkommen beigetreten und 
haben sich dazu verpflichtet, den Katalog von Kinderrechten in ihrem 
Land umzusetzen. In regelmässigen Abständen müssen die 
Vertragsstaaten dem UNO-Ausschuss für die Rechte der Kinder über die 
getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte und über die 
erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Der Ausschuss prüft die 
Berichte und gibt allenfalls Vorschläge und Empfehlungen ab.
Liechtenstein hat im Jahr 1998 den ersten Bericht eingereicht. Der 
jetzige, zweite Bericht weist auf gesetzliche Änderungen der 
vergangenen fünf Jahre hin und beschreibt konkrete Massnahmen, die 
in der Praxis durchgeführt wurden. Es wird darin auch auf die 
Empfehlungen eingegangen, die der Ausschuss im Rahmen der ersten 
Berichterstattung abgegeben hatte. Der vollständige Bericht kann bei 
der Regierungskanzlei bezogen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt 
wird er zudem im Internet publiziert werden (www.liechtenstein.li).

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 61

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