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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Beitritt zum Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze

(ots)

Vaduz, 14. Januar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen von 
Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für 
Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998.
Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und 
Koordination beim Einsatz von Telekommunikationsmitteln der 
Vertragsstaaten wie auch der international tätigen humanitären 
Organisationen in den Bereichen Katastrophenschutz und 
Katastrophenhilfe. Es fördert die zeitgerechte und effiziente 
Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln im Rahmen humanitärer 
Operationen, indem es die üblichen Durchführungshindernisse bei 
grenzüberschreitenden Operationen einschränkt, die nicht 
kommerziellen Bereitsteller von Telekommunikationsmitteln schützt 
und gleichzeitig die Interessen des Staates, der Hilfe empfängt, 
garantiert. Bei humanitären Krisen sowie Naturkatastrophen soll die 
internationale Helfergemeinschaft den Einsatz ihrer 
Satellitentelefone und Funkstationen künftig besser koordinieren und 
ohne administrative Hindernisse einsetzen.
Das Übereinkommen von Tampere ist das erste Übereinkommen dieser 
Art, das grundsätzlich allen in einer humanitären Operation 
eingesetzten Personen Privilegien und Immunität gewährt. Der 
Einsatzstaat kann gemäss Übereinkommen die Zulassung von bestimmten 
Personengruppen verbieten bzw. die Gewährung von Privilegien und 
Immunitäten an bestimmte Personengruppen von sich aus ausschliessen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger
Tel.: +423/236 60 56

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