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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neufassung des Lehrerdienstgesetzes - Regierung verabschiedet Stellungnahme

(ots)

Vaduz, 30. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat in einem
zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht zu den in der ersten 
Lesung aufgeworfenen Fragen zur Vorlage über die Neufassung des 
Lehrerdienstgesetzes Stellung genommen. Insbesondere wurde zu Fragen 
über die Integration von Katechetinnen und Katecheten in das 
Lehrerdienstgesetz, den möglichen Beschäftigungsgrad von 
unbefristeten Teilzeit-Dienstverhältnissen, eine einheitliche 
Pflichtlektionenzahl auf der Sekundarstufe I und eine eventuelle 
Entlastung der Lehrpersonen für die Klassenleitung eingegangen.
Betreffend eine Integration von Katechetinnen und Katecheten in das 
Lehrerdienstgesetz schlägt die Regierung vor, die zentralen Rechte 
und Pflichten der Katecheten (z.B. Dienstauftrag, Einordnung, 
Aufsicht, Dienstgeheimnis, Weiterbildung, Qualitätssicherung) im 
Lehrerdienstgesetz zu regeln. Anstellungsbehörde soll jedoch 
weiterhin die Gemeinde sein.
Bei unbefristeten Teilzeit-Dienstverhältnissen ist die Regierung der 
Ansicht, dass im Interesse der Schüler und der Schule ein 
Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent verlangt werden soll.
Eine weitere Frage betraf eine einheitliche Pflichtlektionenzahl auf 
der Sekundarstufe I und die möglichen finanziellen Auswirkungen. 
Hier schlägt die Regierung eine einheitliche Pflichtlektionenzahl 
von 28 Lektionen vor. Bei Lehrerinnen und Lehrern, welche an der 
gymnasialen Unter- und Oberstufe unterrichten (Sekundarstufen I und 
II), soll diese Pflichtlektionenzahl nach einer im Gesetz 
festgelegten Regel unter Berücksichtigung eines Sockels anteilig 
ermittelt werden. Ein Pensum, welches zu drei Vierteln an der 
gymnasialen Oberstufe und zu einem Viertel an der gymnasialen 
Unterstufe erteilt wird, ergibt nach dieser Regel eine 
Pflichtlektionenzahl von 22 Lektionen. Diese Zahl erhöht sich 
jeweils um eine Lektion je Achtelpensum, das zusätzlich auf der 
Unterstufe erteilt wird. Die Vereinheitlichung der 
Pflichtlektionenzahl auf der Sekundarstufe I verursacht keine 
Mehrkosten.
Das Entlastungswesen für Lehrpersonen soll wie bis anhin im 
Verordnungsweg geregelt werden. Zur Schaffung von Transparenz legt 
die Regierung in ihrer Vorlage den Ist-Zustand im Bereich des 
Entlastungswesens ausführlich dar. Ausserdem werden die Kosten 
beziffert, welche durch das zusätzliche Gewähren einer 
Klassenlehrer- Entlastung entstehen (insgesamt sind dies 952'000 
Franken).

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23

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