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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verschiedene neue Bestimmungen zur Jagd

(ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 30. September 2003 verschiedene Beschlüsse zur Thematik 
Jagd bzw. Wald - Wild gefasst. Einerseits wurde die Verordnung über 
die Hege des Wildes, die Abschussplanung, -durchführung und 
-kontrolle sowie die Kostenregelung von Massnahmen der 
Wildschadenverhütung (Hegeverordnung) genehmigt. Andererseits wurden 
die Weichen für die nächste Jagdpachtperiode bzw. Jagdverpachtung 
gestellt und für die Neuverpachtung der Jagdreviere die Ausrufpreise 
festgelegt.
Hegeverordnung und Jagdpachtperiode 2004-2012
In der Hegeverordnung finden sich vor allem Bestimmungen zur 
Abschussplanung, -durchführung und -kontrolle beim Schalenwild und 
die Kostenregelung für Massnahmen der Wildschadenverhütung. Zudem 
sind Massnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Lebensraumes 
wildlebender Tiere und Bestimmungen betreffend die Jagdaufseher 
enthalten.
Die Regierung hat in Bezug auf Jagdgebiete und Jagdausübung 
beschlossen, dass sich die Pachtdauer auf die Periode 2004 - 2012 
erstreckt und gleichzeitig die Jagdreviere bestimmt. Diese blieben 
flächenmässig unverändert. In diesem Zusammenhang wurden auch die 
Ausrufpreise (Jagdwert) für die Jagdpachtperiode 2004-2012 bzw. die 
Jagdrevierflächen bestimmt. Gemäss Jagdgesetz teilt die Regierung 
den Gemeinden und Alpgenossenschaften spätestens sechs Monate vor 
einer Jagdpachtperiode die Ausrufpreise mit. Ferner wurden die Höhe 
der Jagdabgabe und die Verwendung des Jagdpachterträgnisses 
festgelegt.
Umsetzung im Rahmen der Wald-Wild-Strategie 2000
Den oben genannten Beschlüssen gingen intensive Beratungen 
zwischen dem Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft, dem Amt 
für Wald, Natur und Landschaft, den Gemeinden, den 
Alpgenossenschaften, dem Jagdbeirat und der liechtensteinischen 
Jägerschaft voraus. Das Ressort befasste sich seit geraumer Zeit mit 
der anstehenden Jagdverpachtung und in diesem Zusammenhang mit dem 
Themenkomplex Schutz wildlebender Tiere, Ruhezonen, Wildhege und 
Reviereinteilung. Auf Grundlage des Expertenberichts "Gutachten zur 
praktischen Lösung des Wald-Wild-Problems im Fürstentum 
Liechtenstein" aus dem Jahr 2000 hat die Regierung 15 konkrete 
Durchführungsprojekte zu dessen schrittweiser Umsetzung im Rahmen 
der Wald-Wild-Strategie 2000 beschlossen. Mit der neuen Verordnung 
über die Hege des Wildes sowie die Abschussplanung, 
Abschussdurchführung und Abschusskontrolle sowie die Kostenregelung 
von Massnahmen der Wildschadenverhütung wird eine wesentliche 
rechtliche Rahmenbedingung sowohl bezüglich der sachlichen als auch 
der organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen umfassend 
und wegweisend festgelegt.
Revision des Jagdgesetzes
Anlässlich der Beratungen kam mehrmals zum Ausdruck, dass das 
geltende Jagdgesetz aus dem Jahr 1962 in verschiedener Hinsicht 
nicht mehr zeitgemäss ist. So war eine aufgrund der gewandelten 
Siedlungsstruktur des Talraums gebotene umfassende Änderung der 
Einteilung der Jagdreviere aufgrund des geltenden Rechts nicht 
möglich. Auch wurde festgestellt, dass für den Erlass einer 
Verordnung für Ruhezonen für Wildtiere sowie vorgängig zur Regelung 
der Jagdaufsicht und der Naturwacht auf Landesebene die Abänderung 
des Jagdgesetzes abzuwarten bzw. notwendig ist. Daher wurde das Amt 
für Wald, Natur und Landschaft von der Regierung mit der Erarbeitung 
eines Entwurfs zu einer Revision des Jagdgesetzes und der 
dazugehörigen Verordnung samt Vernehmlassungsbericht beauftragt. 
Damit soll für die vorgenannten Projekte die notwendige gesetzliche 
Grundlage geschaffen werden.
Gleichzeitig mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu einer Revision 
des Jagdgesetzes und der dazugehörigen Verordnung wurde das Amt für 
Wald, Natur und Landschaft beauftragt, der Regierung ein Konzept und 
sofern notwendig eine Verordnung über die Organisation bei der 
Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben im Bereich Wald-Wild, 
Naturschutz und den weiteren tangierten Bereichen vorzulegen.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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