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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung zum Gesetz über den Elektrizitätsmarkt erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. November
2002 die Verordnung zum Gesetz über den Elektrizitätsmarkt genehmigt.
Die Verordnung enthält neben allgemeinen Bestimmungen Regelungen zur
Durchleitung, zur Rechnungsstellung und den Lieferantenwechsel, zur
Kennzeichnung von Elektrizität und den Erzeugungsnachweis sowie
Bestimmungen über die Marktbeobachtung und die Sicherstellung der
Versorgungssicherheit. Ferner enthält die Verordnung Angaben über die
Organisation der Regulierungsbehörde und das Schlichtungsprozedere.
Die Verordnung tritt zusammen mit dem Gesetz über den
Elektrizitätsmarkt in Kraft.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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