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Fürstentum Liechtenstein

Verfassungsinitiative «Verfassungsfrieden»

Vaduz (ots)

Am 21. Oktober 2002 meldete das Initiativkomitee
«Verfassungsfrieden» bei der Regierung eine Volksinitiative zur
Partialrevision der Landesverfassung an. Die Revisionsvorlage
beinhaltet Abänderungsvorschlage zu Art. 9 und 65 (Sanktionsrecht),
Art. 10 (Notverordnung), Art. 107bis (Richterernennung) sowie Art.
112 (Kompetenzen Staatsgerichtshof) der Verfassung. Angemeldete
Verfassungsinitiativen sind gemäss Volksrechtegesetz von der
Regierung in einem Vorprüfungsverfahren auf deren Übereinstimmung mit
für Liechtenstein geltenden staatsvertraglichen Bestimmungen sowie
mit den Bestimmungen des Volksrechtegesetzes zu prüfen. Dem Landtag
ist ein Bericht über diese Vorprüfung vorzulegen.
Die Regierung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Bericht zur
Vorprüfung der Verfassungsinitiative des Initiativkomitees
«Verfassungsfrieden» verabschiedet. Sie kommt in ihrem Bericht zum
Schluss, dass die Verfassungsinitiative die im Volksrechtegesetz
geregelten materiellen und formellen Voraussetzungen erfüllt, mit den
von Liechtenstein eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen
vereinbar ist und zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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