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Fürstentum Liechtenstein

Milzbrand - Sind auch wir gefährdet?

Vaduz (ots) Nach den Milzbrand-Fällen in den USA und den
Vorkommnissen in europäischen Ländern stellt sich die Frage, ob auch
wir gefährdet sind. Institutionen in Europa haben Drohbriefe
erhalten, die zum Teil puderartige Substanzen enthielten. Der
liechtensteinischen Landespolizei wurden in den letzten Tagen zwei
verdächtige Postsendungen gemeldet. Eine der Postsendungen stellte
sich in der Zwischenzeit als harmlos heraus. Aber: Wie soll man mit
verdächtigen Postsendungen umgehen? Was ist Milzbrand überhaupt?
Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.
Was ist Milzbrand?
Milzbrand ist eine natürliche Bakterie, die im Boden vorkommt. Das
Bakterium Bacillus anthracis, respektive seine Sporen, können
Infektionen des Verdauungstraktes, der Lunge oder der Haut
hervorrufen. Das geschieht, wenn das Bakterium geschluckt, eingeatmet
oder in angegriffene Haut oder Wunden gerieben wird. Milzbrand kann
aber nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, eine
flächendeckende Epidemie ist nicht möglich.
Eine Erkrankung mit Milzbrand kann bei frühzeitiger Erkennung gut
mit Antibiotika behandelt werden. Die Heilungsschancen betragen fast
100 Prozent. Ohne Behandlung, speziell bei Lungen- Milzbrand, kann
die Krankheit zum Tod führen. Personen, die mit verdächtigen
Substanzen in Kontakt gekommen sind, werden wie in der Schweiz
prophylaktisch mit Antibiotika behandelt. Liechtenstein verfügt
jedoch über ein bestens ausgebautes Gesundheitssystem, und das ist
der sicherste Schutz.
Wie können verdächtige Postsendungen erkannt werden?
Für einen aufmerksamen Umgang mit den täglichen Postsendungen  
können die nachfolgenden Informationen dienen. Verdächtige Briefe  
oder Pakete können beispielsweise Charakteristiken aufweisen wie:
- Handgeschriebene oder schlecht getippte Adressen 
   - Verwendung falscher Titel 
   - Kein Absender 
   - Unförmiger oder unebener Briefumschlag 
   - Markierungen wie «Persönlich» oder «Vertraulich» 
   - Marken oder Stempel, die nicht mit dem Absender übereinstimmen 
   - Verfärbungen oder Geruch 
   - Übermässig verwendetes Sicherheitsmaterial wie Klebeband oder  
     Schnüre
Wie geht man mit verdächtigen Postsendungen um?
- Den Inhalt einer verdächtigen Postsendung nicht schütteln und  
     nicht ausleeren. 
   - Die Postsendung in einen Plastiksack oder ein anderes  
     verschliessbares Behältnis geben oder, wenn kein Behältnis  
     verfügbar ist, mit Stofftüchern, Papierkorb o.ä. abdecken. 
   - Fenster und Türen schliessen, den Raum verlassen und  
     abschliessen. 
   - Hände mit Wasser und Seife waschen.
Über die Notrufnummern die Landespolizei informieren!
Als nächster Schritt ist die Landespolizei über die  
Notrufnummern 112 oder 117 zu informieren. Die Polizei wird alle  
notwendigen Vorkehrungen und Massnahmen treffen und die  
medizinische Prophylaxe in die Wege leiten. Der Polizei sollte  
eine Liste mit allen Personen, die bei der Entdeckung der  
verdächtigen Postsendung anwesend waren, zur Verfügung gestellt  
werden.
Was tun, wenn Pulver aus einer Postsendung ausgeschüttet wurde?
- Den Kontakt des Pulvers mit der Haut vermeiden. 
   - Ventilatoren oder Klimaanlagen ausschalten. 
   - Staub oder Pulver nicht aufputzen. 
   - Pulver abdecken, z.B. mit Stofftüchern, Papierkorb o.ä. 
   - Fenster und Türen schliessen, den Raum verlassen und  
     abschliessen. 
   - Hände mit Wasser und Seife waschen. 
   - Sind Kleidungsstücke mit dem Pulver in Kontakt gekommen, diese  
     vorsichtig ausziehen und in Plastiksäcke oder andere  
     verschliessbare Behältnisse geben. 
   - Vorgesetzte und Sicherheitsverantwortliche im Betrieb  
     orientieren. 
   Wiederum gilt: Die Polizei informieren: Notrufnummern 112 und 117.
Zuhanden der Polizei eine Liste mit allen Personen erstellen,  
   die anwesend waren oder mit dem Pulver in Kontakt gekommen sind.
Hohe Strafen für «Trittbrettfahrer»
Es kommt immer wieder vor, dass sogenannte «Trittbrettfahrer»
solche Vorkommnisse wie in Amerika zum Anlass nehmen, Ängste und
Verunsicherungen zu schüren. Bei den beiden Fälle in Liechtenstein
handelt es sich zwar nicht um Trittbrettfahrer. Dennoch ist darauf
hinzuweisen, dass Trittbrettfahrer in Liechtenstein aufgrund der
Strafbestimmungen, beispielsweise wegen des Straftatbestandes der
gefährlichen Drohung, mit Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren zu rechnen
haben.
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen zum Thema sind beim Landesphysikus (Tel.  
236 75 60), bei seinem Stellvertreter (Tel. 392 38 33) oder bei  
der Landespolizei (über die Notruf- und Einsatzzentrale, Tel. 112  
oder 117) erhältlich.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22,
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li

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