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Bundesamt für Energie

BFE: Wie weiter nach dem Wellenberg-Nein ? Bundesrat nimmt Stellung zur nuklearen Entsorgung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch Stellung genommen zur
Frage, wie es mit der nuklearen Entsorgung weitergehen soll. In 
seinen Antworten auf zwei parlamentarische Vorstösse hält er fest, 
dass es im Wellenberg kein Tiefenlager geben wird, nachdem sich die 
Nidwaldner Bevölkerung am 22. September 2002 gegen einen 
Sondierstollen ausgesprochen hatte.
Die Interpellationen Teuscher Nr. 02.3563 "Wie weiter mit dem 
Atommüll" und Marty Kälin Nr. 02.3592 "Wellenberg. Ablehnung" wurden 
am 3. Oktober 2002 eingereicht. Die Antworten des Bundesrats vom 26. 
Februar 2003 zu den beiden Vorstössen haben angesichts der ähnlichen 
Fragestellung zum Teil den gleichen Wortlaut.
Der Bundesrat hält grundsätzlich am schweizerischen 
Entsorgungskonzept fest, das zwei Programme verfolgt: Das Programm 
für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) und das Programm 
für die abgebrannten Brennelemente sowie die hochaktiven und 
langlebigen mittelaktiven Abfälle (BE/HAA/LMA). Allerdings soll 
auch eine neue Optionen geprüft werden - die Möglichkeit eines 
einzigen Tiefenlagers für alle Abfallsorten. Nach Abschluss der 
parlamentarischen Beratung des Kernenergiegesetzes werden die 
betroffenen Bundesstellen die heutige Entsorgungsstrategie, die 
bestehenden Strukturen, die heutige Organisation der Entsorgung und 
den Einbezug von Politik und Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess 
überprüfen.
Neues Auswahlverfahren für die SMA
Mit dem Wellenberg stand für die SMA ein Standort zur Diskussion, 
der sich auf Grund der vorhandenen Kenntnissen für weitere 
Untersuchungen eignete. Der Volksentscheid wirft das SMA-Programm um 
Jahre zurück. Ein neues Auswahlverfahren muss zu neuen möglichen 
Standorten und letztlich zu einem konkreten Lagerstandort führen. 
Dabei wird neben der langfristigen Sicherheit die Transparenz des 
Verfahrens zur Auswahl eines Lagerstandorts eine wichtige Rolle 
spielen. Mit einem neuen Auswahlverfahren kann begonnen werden, wenn 
Klarheit darüber besteht, wie im Kernenergiegesetz die nukleare 
Entsorgung gesetzlich geregelt wird.
Entscheid über die Entsorgung BE/HAA/LMA im Jahr 2006
Das Programm BE/HAA/LMA wird wie vorgesehen weitergeführt. Der 
Entsorgungsnachweis BE/HAA/LMA wird anhand der Option Opalinuston 
erbracht. Entsprechende Felduntersuchungen fanden im Zürcher 
Weinland statt. Am 20. Dezember 2002 reichte die Nagra die 
Unterlagen bei den Bundesbehörden ein. Als nächster Schritt erfolgt 
die technische Überprüfung durch die Hauptabteilung für die 
Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und durch die Eidg. Kommission für 
die Sicherheit von Kernanlagen (KSA). Für die technische Beurteilung 
wird auch eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD 
zusammengesetzte internationale Expertengruppe beigezogen. Die 
Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Danach ist die 
Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Der 
Entscheid des Bundesrats über den Entsorgungsnachweis, das weitere 
Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der BE/HAA/LMA ist aus 
heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.
Die beiden Interpellationen mit den vollständigen Antworten des 
Bundesrats sind im Internet zu finden unter www.energie-schweiz.ch.
Bern, 26. Februar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Dr. Werner Bühlmann, Leiter Abteilung Recht und 
Kernenergie, Bundesamt für Energie (BFE), Tel 031 322 56 17

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