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Die Autobahnvignette 2023 ist ab Mittwoch obligatorisch

Die Autobahnvignette 2023 ist ab Mittwoch obligatorisch
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Vernier (ots)

Ab dem 1. Februar darf auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen nur noch mit der Autobahnvignette 2023 gefahren werden. Lenkerinnen und Lenker auf der Autobahn, die ohne sichtbar angebrachte Vignette unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen.

Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2023 an der Windschutzscheibe läuft morgen ab. Die Vignette 2022 ist noch bis einschliesslich Dienstag, 31. Januar 2023, gültig. Der neue Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch.

Wo soll man die Vignette platzieren?

Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht des Fahrers zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.

Wo sind die Autobahnvignetten erhältlich?

Die Autobahnvignette ist obligatorisch für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (bis 3,5 Tonnen), die auf Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz unterwegs sind. Sie kostet 40 Franken und kann in den Kontaktstellen des TCS, Poststellen, Garagen, Tankstellen und Zoll- oder Strassenverkehrsämtern bezogen werden. Sie ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 gültig. Lenker, die über keine korrekt angebrachte und sichtbare Vignette verfügen, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen und ausserdem direkt eine gültige Vignette kaufen.

Wann wird die elektronische Vignette eingeführt?

Die E-Vignette wird im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt. Der Bundesrat wird im zweiten Quartal 2023 über den Einführungszeitpunkt entscheiden. Die Einführung im Verlauf des Jahres birgt den Vorteil, dass die Systeme schrittweise optimiert werden und das BAZG dadurch mit den gesammelten Erfahrungen den Verkauf für das Vignettenjahr 2024 angehen kann. Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein. Neu ist bei der E-Vignette die Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug. Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss. Die E-Vignette wird über einen Webshop bezogen werden können.

Aufgepasst vor falschen E-Vignetten

Der Bund hat kürzlich informiert, dass auf diversen Webseiten eine vermeintliche " Schweizer E-Vignette " angeboten wird. Dabei handelt es sich um kriminelle Phishing-Aktivitäten. Es wird davon abgeraten, diese E-Vignetten zu kaufen - die " Schweizer E-Vignette " steht derzeit noch nicht zum Verkauf.

Tipps des TCS

Der TCS empfiehlt, die alte Vignette zu entfernen, bevor man die neue an der Windschutzscheibe anbringt. Am besten geht dies mit einem Schaber für den Glaskeramikherd. Einfach die Klinge unter eine Ecke der Vignette schieben und diese von der Scheibe lösen. Die Rückstände des Klebers lassen sich ebenfalls mit dem Schaber beseitigen, wenn man diesen zuvor mit Wasser befeuchtet hat.

Pressekontakt:

Sarah Wahlen, Mediensprecherin TCS, 058 827 34 03, sarah.wahlen@tcs.ch,
www.pressetcs.ch, www.flickr.com

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