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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel: Bestätigung einer Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweisen und neues Euromed-Ursprungsprotokoll

Bern (ots)

Anlässlich des Treffens des Gemischten Ausschusses
EFTA-Israel vom 15. Juni 2005 haben die EFTA-Staaten und Israel eine 
Verwaltungsvereinbarung bezüglich Ursprungsnachweise bestätigt sowie 
einen Beschluss über ein neues Ursprungsprotokoll für das 
Freihandelsabkommen EFTA-Israel verabschiedet. Die 
Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf israelischen 
Ursprungsnachweisen der Produktionsort angegeben wird. Das neue 
Ursprungsprotokoll entspricht dem sogenannten Euromed- 
Modellprotokoll und wird die Ursprungskumulation zwischen 
europäischen und Mittelmeerstaaten ermöglichen. Sowohl die 
Verwaltungsvereinbarung als auch das neue Ursprungsprotokoll treten 
am 1. Juli 2005 in Kraft. Die vom Gemischten Ausschuss EFTA-Israel 
bestätigte Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass inskünftig auf 
den gemäss Freihandelsabkommen EFTA-Israel ausgestellten 
israelischen Ursprungsnachweisen die Ortschaft oder die 
Industriezone angegeben wird, in welcher die aus Israel exportierten 
Waren die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. 
Die Vereinbarung findet auch Anwendung auf hängige Nachprüfgesuche, 
welche von der Schweiz vor Inkrafttreten der Vereinbarung gestellt 
wurden. Diese Angaben werden der Eidgenössischen Zollverwaltung eine 
Identifikation des Produktionsortes erlauben. Für Waren mit Ursprung 
ausserhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels besteht 
bei der Einfuhr in die Schweiz auf Grund des Freihandelsabkommens 
EFTA-Israel auch weiterhin kein Anspruch auf präferenzielle 
Zollbehandlung.
Hintergrund der Verwaltungsvereinbarung sind aufgekommene 
Vermutungen, Waren mit Ursprung ausserhalb der völkerrechtlich 
anerkannten Grenzen Israels könnten von den Zollpräferenzen des 
Freihandelsabkommens mit Israel profitieren. Diese Frage wurde in 
einem Bericht des Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und des 
Eidg. Finanzdepartement (EFD) abgeklärt. Der Bericht und die nun 
bestätigte Verwaltungsvereinbarung wurden vom Bundesrat am 23. März 
2005 zur Kenntnis genommen. Die EU und Israel haben im Rahmen ihres 
Assoziationsabkommens diesbezüglich eine analoge Lösung vereinbart.
Gleichzeitig verabschiedete der Gemischte Ausschuss EFTA-Israel 
einen Beschluss zur Einführung eines modernen Protokolls über 
Ursprungsregeln in das Freihandelsabkommen EFTA-Israel. Das neue 
Protokoll entspricht dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation 
Europa-Mittelmeer. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis 
im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa und im 
Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche 
die EFTA bereits mit der Türkei, Marokko, der Palästinensischen 
Autonomiebehörde, Jordanien, Libanon und Tunesien abgeschlossen hat, 
wird das neue Ursprungsprotokoll mit Israel den EFTA-Staaten die 
Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer 
ermöglichen.
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel wurde 
1992 abgeschlossen und ist am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Der 
durch das Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss ist mit der 
Verwaltung und Weiterentwicklung des Abkommens betraut. Im letzten 
Jahr beliefen sich die Schweizer Exporte nach Israel auf 660 Mio CHF 
(+ 5,3% gegenüber dem Vorjahr, wichtigste Produktekategorien: 
Pharmazeutika, Maschinen, chemische Produkte, Uhren), die Importe 
aus Israel auf 410 Mio CHF (+11,6% gegenüber dem Vorjahr, wichtigste 
Produktekategorien: Edelmetalle und Schmuck, Pharmazeutika, 
Maschinen und Landwirtschaftsprodukte).
Auskünfte:
Minister Christian Etter
Integrationsbüro, Leiter des Ressorts EFTA
Tel. 031 324 08 62
Arthur Müller
Delegierter für Freihandelsabkommen
Eidg. Zollverwaltung (EZV)
Tel. 031 322 65 89

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