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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Agrarpaket Juni 2005

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute fünf Verordnungen aus dem
Bereich der Landwirtschaft angepasst und ein Begehren der 
Sortenorganisation Tilsiter um Ausdehnung von Selbsthilfe-massnahmen 
abgelehnt. Milchkontingentierung: Nach Artikel 31 des 
Landwirtschaftsgesetzes können Branchen-organisationen ihre 
Milchmenge selber festlegen und bei Bedarf ein Begehren um 
entsprechende Kontingentsanpassung einreichen. Die Coopérative des 
producteurs de fromage d’alpage "L'Étivaz" hat als erste 
Branchenorganisation ein solches Begehren gestellt. Der Bundesrat 
hat dieses nun gutgeheissen und die Alpkontingente der betroffenen 
Mitglieder dieser Branchen- organisation erhöht.
Zuckerverordnung: Der Bundesrat hat die Abgeltung an die 
Zuckerfabriken für die Verarbeitung der Zuckerrübenernten 2005 und 
2006 als Folge der Entlastungsprogramme für die Bundesfinanzen 
reduziert. Für die Abgeltungen ab Ernte 2007 wird zudem der Saldo 
von Mehr- oder Mindererträgen aus dem Zuckerverkauf nicht mehr 
berücksichtigt. Das Risiko von Mindererträgen wird neu 
ausschliesslich von der Zuckerwirtschaft getragen.
Agrareinfuhrverordnung: Die Grenzbelastung für Zucker enthält Zölle 
und Beiträge für die Pflichtlagerhaltung (Garantiefond). Dank eines 
geringeren Finanzbedarfs für die Pflichtlagerhaltung konnten die 
erwähnten Beiträge reduziert werden. Damit der Grenzschutz erhalten 
bleibt, hat der Bundesrat die Zölle für Zucker erhöht.
Zudem hat der Bundesrat das Teilzollkontingent Verarbeitungseier um 
3'000 t zu Lasten des Teilzollkontingentes Konsumeier erhöht. Damit 
hat er der steigenden Nachfrage der Schweizerischen 
Eiprodukteindustrie nach Verarbeitungseiern Rechnung getragen.
Obst- und Gemüseverordnung: Im Bereich Obst wurde die Festlegung der 
Exportbeiträge für Apfel- und Birnensaftkonzentrat vereinfacht. Neu 
werden vorgängig und je Exportperiode einheitliche Beiträge 
festgelegt. Der Bundesrat hat damit den Exporteuren auch mehr 
Verantwortung übertragen.
Weiter hat der Bundesrat das Begehren der Tilsiter Switzerland GmbH 
abgelehnt, mit welchem eine Ausdehnung der Selbsthilfemassnahme 
(Beitrag pro Kilo Käse zur Finanzierung des Tilsiter-Marketings) auf 
Nichtmitglieder beantragt wurde. Die Tilsiter Switzerland GmbH 
erfüllt die Anforderungen gemäss Verordnung über die Branchen- und 
Produzentenorganisationen nicht.
Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Jacques Chavaz,
stellvertretender Direktor,
031 322 25 02

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