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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht und weiteres Vorgehen

Bern (ots)

23. Jun 2004 (EFD) Der Bericht über die Ergebnisse der
Vernehmlassung zum I. Teilbericht zur integrierten 
Finanzmarktaufsicht (FINMA) liegt vor. Es geht daraus hervor, dass 
die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht auf grosse 
Zustimmung stösst. Die Eröffnung der auf Ende Januar 2004 
befristeten Vernehmlassung war vom Bundesrat am 15. Oktober 2003 
beschlossen worden. Er hat heute den Bericht über die 
Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das EFD mit 
dessen Veröffentlichung beauftragt. Der Bundesrat wird nach der 
Sommerpause über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht wurde von beinahe 
allen Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den 
Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz 
befürwortet. Das geht aus dem Vernehmlassungsbericht hervor, den das 
Eidg. Finanzdepartement heute Mittwoch veröffentlicht hat. Die 
konkrete Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu zahlreichen 
Bemerkungen Anlass gegeben.
Das EFD ist zur Zeit daran, die vorgebrachten Anliegen (u.a. zu 
Fragen der Organisation sowie des Unterstelltenkreises) zu prüfen. 
Ziel des EFD ist es, im Interesse des Finanzplatzes eine starke und 
effiziente Neuordnung der Finanzmarktaufsicht zu schaffen.
Die Expertenkommission unter Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli 
arbeitet gegenwärtig am II. Teilbericht "Sanktionen in der 
Finanzmarktaufsicht". Dieser wird nach der Sommerpause 
veröffentlicht werden. Schliesslich wird sich die Expertenkommission 
in einem letzten Teilbericht mit der Erweiterung der prudentiellen 
Aufsicht befassen. Dieser Teil der Arbeiten wird noch bis Anfang des 
nächsten Jahres dauern.
Die Anträge der Expertenkommission
Gemäss dem I. Teilbericht der Expertenkommission Zimmerli soll die 
FINMA als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener 
Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde 
werden vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das 
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch 
zusammengeführt. Die FINMA erhält nach den Vorstellungen der 
Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ: Der 
Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der 
integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die 
Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung 
obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll ein eigenes, vom 
Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der 
Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Gebühren 
gedeckt. Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch 
ein fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. 
Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zur Informationstätigkeit 
der Behörde, zum Prüfungswesen oder zur Zusammenarbeit mit den in- 
und ausländischen Behörden.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der 
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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