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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Regelung des Vermögenssteuerwerts im Rahmen der USR II

Bern (ots)

05. Dez 2003 (EFD) Der Vermögenssteuerwert von
Aktienbeteiligungen kann im Rahmen der Beratungen zur 
Unternehmenssteuerreform II (USR II) geregelt werden. Je nach 
Modellwahl wird der Vermögenssteuerwert unterschiedlich stark 
beeinflusst. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine 
Motion von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW) fest. Er beantragt, 
den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Imfeld hatte in einer Motion vom 21. März 2003 gefordert, die 
Anliegen der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im steuerlichen 
Bereich besser zu berücksichtigen und namentlich die Bewertung von 
nichtbörsenkotierten Wertpapieren einer neuen Regelung zu 
unterziehen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass aufgrund der 
gesetzlichen Regelung das Vermögen von natürlichen Personen zum 
Verkehrswert (Preis, der für einen Vermögensgegenstand unter 
normalen Verhältnissen erzielt werden kann) bewertet wird. Zur 
Förderung der einheitlichen und harmonisierten Anwendung des 
Steuerrechts hätten die Kantone bereits 1977 eine Wegleitung zur 
Bewertung erarbeitet. Eine Änderung der Bewertungsregeln könne nicht 
von der Eidg. Steuerverwaltung vorgenommen werden, sondern liege 
ausschliesslich in der Zuständigkeit der Kantone.
Gemäss Bundesrat soll das Anliegen des Motionärs im Rahmen der 
Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II behandelt werden. Je nach 
Modellwahl kann die Bewertung der Beteiligungen des Aktionärs 
stärker oder schwächer beeinflusst werden.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat 
umzuwandeln.
Auskunft: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 35.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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