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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Keine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine generelle
Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung 
ab. Ein durchgängiger Einsatz solchen Papiers sei weder ökonomisch 
noch ökologisch sinnvoll, schreibt er in seiner gestern erteilten 
Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL).
Die Gewinnung von Rohstoff für die Papierproduktion dürfe nicht zur 
Urwaldzerstörung beitragen, argumentierte Graf in ihrem Vorstoss. 
Deshalb müsse der Bundesrat dafür sorgen, dass die gesamte 
Bundesverwaltung in der Regel entweder Recyclingpapier verwende oder 
ausschliesslich Frischfaserpapier, das vom "Forest Stewardship 
Council" FSC zertifiziert sei.
Die Beschaffungsstelle des Bundes beschaffe fast ausschliesslich 
Papier, das die Kriterien einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit 
erfülle, antwortet der Bundesrat. Die durchgängige Verwendung von 
Recyclingpapier hätte allein schon wegen der Beständigkeit bei der 
Archivierung zeitlich verschoben enorme Kosten und Umweltbelastungen 
zur Folge.
Beim FSC-zertifizierten Frischfaserpapier gelte es zunächst zu 
prüfen, ob entsprechende Anforderungen in die Zuschlagskriterien des 
Beschaffungsrechts aufgenommen werden können. Um für Lösungen mehr 
Spielraum zu schaffen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion Graf in 
Form eines Postulates zu überweisen.
Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Tel. 
031. 325.50.03
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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